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Urteil: Kein Mindestlohn für Zeitungszusteller ist rechtens


Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Mindestlohn-Ausnahme für Zeitungszusteller gilt weiter

Von dpa
25.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Zeitungszusteller am frühen Morgen in der Innenstadt: Das Bundesarbeitsgericht hat die Mindestlohnausnahme für Zeitungszusteller für rechtens befunden. (Archivbild)Vergrößern des BildesEin Zeitungszusteller am frühen Morgen in der Innenstadt: Das Bundesarbeitsgericht hat die Mindestlohnausnahme für Zeitungszusteller für rechtens befunden. (Archivbild) (Quelle: Jonathan Reinders/dpa-bilder)
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Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist rechtens. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Bezüge von Zeitungszustellern sollen schrittweise über drei Jahre an den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben werden. Das sieht ein Gesetz vor. Nach der Klage einer Zustellerin hat das Arbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass die Regelung nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz verstoße, so das Urteil. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung.

Gleichzeitig billigten sie der Zeitungszustellerin einen Zuschlag für dauerhafte Nachtarbeit von 30 Prozent auf das ihr zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu. Die Zustellerin aus Norddeutschland hatte sich bis zur höchsten Instanz geklagt. Sie hielt die Sonderregelung im seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz für ihre Berufsgruppe für verfassungswidrig. Mit dieser Position war sie bereits vor dem Landesarbeitsgericht Bremen gescheitert.

Verwendete Quellen
  • dpa
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