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Corona-Krise: Muss die Allianz Gastwirten Lockdown-Schäden bezahlen?


Urteil erwartet
Muss die Allianz Gastwirten Lockdown-Schäden bezahlen?

Von dpa
Aktualisiert am 17.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Allianz-Unternehmenssitz in Unterföhring bei München: Gegen den Versicherer klagen mehrere Gastwirte.Vergrößern des BildesAllianz-Unternehmenssitz in Unterföhring bei München: Gegen den Versicherer klagen mehrere Gastwirte. (Quelle: Andreas Gebert/dpa-bilder)
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Wegen der Corona-Krise mussten viele Gaststätten wochenlang schließen. Nun verlangen mehrere Wirte, dass die Allianz den Schaden zahlt. Sie könnten Recht bekommen – und damit Versicherer in Bedrängnis bringen.

Deutschlands größter Versicherungskonzern Allianz muss vor Gericht bei seinen Auseinandersetzungen mit Corona-geschädigten Wirten Niederlagen fürchten. Das Münchner Landgericht ließ bei einer mündlichen Verhandlung durchblicken, dass die Betriebsschließungsversicherung der Allianz möglicherweise für die behördlich angeordnete Schließung von Gaststätten im Frühjahr zahlen muss, auch wenn der Covid-19-Erreger in den entsprechenden Policen nicht explizit genannt ist.

"Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Im konkreten Fall haben die Wirte des Wirtshauses am Nockherberg gegen die Allianz geklagt. Das Unternehmen ist einem bundesweiten Millionenpublikum durch die Fernsehübertragung des alljährlichen Starkbieranstichs bekannt. Sie fordern 1,1 Millionen Euro als Ausgleich für sechs Wochen Umsatzausfall, berechnet nach dem im Versicherungsvertrag benannten Tagessatz.

Hunderte Gastronomen klagen

Bundesweit sind an den Gerichten derzeit Hunderte Klagen von Gastronomen gegen Versicherer anhängig, die die Kosten der Corona-bedingten Zwangsschließungen im Frühjahr nicht bezahlen wollen. Allein in München sind es 71 Fälle.

Schon in einem im Juli verhandelten Fall hatte das Münchner Landgericht die nicht eindeutig formulierten Versicherungsbedingungen des Dax-Konzerns kritisiert. Denn die Allianz hat in den entsprechenden Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Gericht hat aber bereits klargestellt, dass jede Klage einzeln bewertet werden muss – Niederlagen der Allianz in einzelnen Verfahren würden nicht bedeuten, dass der Dax-Konzern in der Prozessserie grundsätzlich chancenlos wäre.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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