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Baukindergeld, Plastikverbot: Das ist 2021 neu bei Wohnen, Umwelt, Energie


CO2-Preis, Plastikverbot, Baukindergeld
Das ändert sich 2021 bei Wohnen, Umwelt und Energie


Aktualisiert am 27.12.2020Lesedauer: 4 Min.
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Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen: Ab 2021 gibt es für Geringverdiener ein zusätzliches Wohngeld.Vergrößern des Bildes
Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen: Ab 2021 gibt es für Geringverdiener ein zusätzliches Wohngeld. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Im neuen Jahr lässt der Staat mehr Geld springen – etwa bei der Wohnungsbauprämie und beim Wohngeld. Eine andere Förderung läuft allerdings aus. Und der CO2-Preis könnte Benzin und Gas teurer machen.

Was an der einen Stelle hereinkommt, fließt an der anderen wieder ab. So könnte man die Auswirkungen beschreiben, die die neuen Regeln und Gesetze in den Bereichen Wohnen, Umwelt und Energie für das Portemonnaie im Jahr 2021 haben.

Wer auf den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung hinspart, könnte von der verbesserten Wohnungsbauprämie profitieren. Wer wenig verdient, bekommt womöglich mehr oder erstmals Wohngeld. Und wer schon bereit zum Bauen ist und Familie hat, kann noch schnell Baukindergeld abgreifen.

Wo Verbraucher hingegen draufzahlen könnten und welche Änderungen 2021 sonst noch bringt, zeigt unser Überblick.

CO2-Preis – Gas wird teurer

Energie- und Verkehrsunternehmen müssen ab Januar für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Abgabe zahlen. Dieser CO2-Preis startet bei 25 Euro und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an. Sprit, Heizöl und Erdgas werden dann voraussichtlich teurer.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW kann das bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas zum Beispiel 120 Euro an Mehrkosten bedeuten. Geben Anbieter den CO2-Preis vollständig weiter, sollten Kunden über einen Wechsel nachdenken.

Mit dem CO2-Preis verfolgt die Bundesregierung das Ziel, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

EEG-Novelle – Strom wird billiger

Anders dürfte es beim Strom aussehen. Hier kann ein Durchschnittshaushalt mit einer Entlastung von etwa 30 Euro im Jahr rechnen, weil der neue CO2-Preis durch eine reduzierte Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) ausgeglichen werden soll – und weil sich die Anbieter Strom in diesem Jahr günstiger beschaffen konnten.

Die EEG-Umlage sinkt zum 1. Januar von bisher 6,76 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde, 2022 soll sie nur noch bei 6 Cent liegen. Der Bund gewährt dafür einen Zuschuss. Die EEG-Umlage ist dann nicht mehr der einzige Topf, aus dem der Ausbau erneuerbarer Energien bezahlt wird; die Förderung soll schrittweise mit den Einnahmen durch den CO2-Preis finanziert werden.

Mehr Wohngeld

Wenn Energieunternehmen ihre Mehrkosten durch den CO2-Preis an ihre Kunden weitergeben, belastet das Menschen mit geringen Einkommen stärker. Um das auszugleichen, erhalten Empfänger von Wohngeld ab Januar einen zusätzlichen Betrag von etwa 15 Euro monatlich – und weiteren 3,60 Euro pro zusätzlichem Haushaltsmitglied.

Die Bundesregierung will mit dem neuen Wohngeld Geringverdiener unterstützen, die noch keine andere staatliche Hilfe bekommen. Etwa 665.000 Haushalte sollen davon profitieren.

Baukindergeld läuft aus

Drei Monate gibt es oben drauf: Eigentlich hätte das Baukindergeld schon zum 31. Dezember 2020 auslaufen sollen, wegen der Corona-Pandemie ist der Stichtag aber erst der 31. März 2021.

Das heißt: Familien, die bis dahin einen notariellen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung in den Händen halten, können für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro bekommen – pro Jahr über 10 Jahre hinweg, also insgesamt 12.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen.

Höhere Wohnungsbauprämie

Wer noch auf Haus oder Wohnung spart, kann auch profitieren: von der verbesserten Wohnungsbauprämie. Die steigt nämlich nicht nur ab 2021, sie wird auch mehr Menschen zugänglich. Bekamen Singles die Prämie bisher für einen Sparbetrag von höchstens 512 Euro, liegt die Grenze jetzt bei 700 Euro pro Jahr. Bei Paaren steigt sie von 1.024 auf 1.400 Euro.

Für diese Sparbeträge zahlt der Staat ab 2021 eine Zulage von 10 Prozent (bisher 8,8 Prozent) – und zwar für Singles, deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 35.000 Euro im Jahr liegt, sowie für Paare mit maximal 70.000 Euro Einkommen. Bisher lagen die Einkommensgrenzen bei 25.600 und 51.200 Euro.

Neue Energieeffizienzklassen

Besitzen Sie einen Kühlschrank oder Fernseher mit der Energieeffizienzklasse A+++, heißt das nicht, dass Ihr Gerät auch künftig noch zu den umweltfreundlichsten zählt. Ab März 2021 ändern sich nämlich die Labels.

Statt A+++, A++, A+, A, B, C und D werden dann die Stufen A, B, C, D, E, F und G vergeben – und es ist durchaus möglich, dass ein Gerät, das bisher die Bezeichnung A+++ trägt, dann nur noch ein E wert ist.

Das ist möglich, weil mit den neuen Energieeffizienzklassen auch die Anforderungen steigen. Nicht nur der Stromverbrauch zählt mit in die Bewertung, auch Konstruktion, Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit spielen eine Rolle. Mit A werden künftig nur noch solche Geräte ausgezeichnet, die ganz besonders effizient sind.

Die neuen Energieeffizienzklassen gelten für:

  • Kühlschränke und Weinkühlschränke
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Lampen
  • Elektronische Displays

Verbot von Einwegplastik

Im Kampf gegen Plastikmüll verbietet die Europäische Union ab Juli 2021 bestimmte Einwegartikel wie Besteck, Geschirr, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik. Auch Getränkebecher und Lebensmittelbehälter aus Styropor sind dann tabu.

Stattdessen sollen Verbraucher auf mehrfach verwendbare Produkte setzen. Ziel ist es, einen Beitrag für saubere Meere, Strände und Parks zu leisten.

Solarstromanlagen nachmelden

Wer eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher betreibt, sollte sich den 31. Januar dick im Kalender markieren. Dann endet die Nachmeldefrist für das sogenannte Marktstammdatenregister. Das Register wird von der Bundesnetzagentur geführt und enthält alle Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem.

Zur Nachmeldung sind Sie verpflichtet, wenn Ihre Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Das gilt auch dann, wenn Ihre Anlage schon lange läuft oder bereits in jenem Register bei der Bundesnetzagentur gelistet war, das dem Marktstammregister vorausging.

Wer die Frist verpasst, der droht nicht nur die Vergütung für den eingespeisten Strom zu verlieren, sondern muss womöglich noch ein Bußgeld zahlen.

Zentrale Anlaufstelle für energetische Sanierung

Bisher konnte man bei den verschiedenen Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung durcheinander geraten, ab 2021 reicht ein zentraler Antrag: bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Wer also sein Haus besser dämmen oder die Heizung austauschen will, hat es bald deutlich leichter.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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