t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Van-Laack-Deal von Laschet laut Gutachten nicht rechtmäßig


Van-Laack-Deal laut Gutachten nicht rechtmäßig

Von dpa
Aktualisiert am 08.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Label der Modefirma Van Laack: Ein Gutachten bewertet das Geschäft zwischen der NRW-Regierung und der Modefirma als nicht rechtmäßig.Vergrößern des BildesLabel der Modefirma Van Laack: Ein Gutachten bewertet das Geschäft zwischen der NRW-Regierung und dem Modeunternehmen als nicht rechtmäßig. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen Schutzkittel-Auftrag an die Modefirma Van Laack vergeben – nachdem der Sohn von Armin Laschet den Kontakt hergestellt hatte. Ein neues Gutachten belastet jetzt die Landesregierung.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPD hält den millionenschweren Schutzkittel-Auftrag der NRW-Landesregierung an die Modefirma Van Laack für nicht rechtmäßig. Eine Koblenzer Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass bei der Vergabe "grob gegen die herrschenden Vorschriften des Vergaberechtes verstoßen" worden sei.

"Eine Rechtfertigung, das Vergabeverfahren derart intransparent und mit nur einem Unternehmen zu führen, besteht nicht", heißt es in dem Ende Dezember fertiggestellten vierseitigen Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die "Welt" online am Montag berichtet.

Laschets Sohn stellte Kontakt her

Der Auftrag über Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie aus dem vergangenen April hatte einen Umfang von 38,5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Das Geschäft hatte Kritik geweckt, nachdem bekannt wurde, dass der Kontakt zu Van Laack über den Sohn von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zustande kam. Johannes "Joe" Laschet ist Mode-Blogger und seit Jahren mit Van Laack im Geschäft.

Mit den vergaberechtlichen Grundsätzen – auch in der Corona-Pandemie – sei es nicht vereinbar, einen Auftrag dieses Volumens ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Angebote zu vergeben, heißt es in dem Gutachten.

Das Transparenzgebot verlange eine nachvollziehbare Auswahl an Unternehmen, die zu Vertragsverhandlungen aufgefordert würden. Verhandlungen mit nur einem Unternehmen seien nur gerechtfertigt, wenn feststehe, dass nur dieses in der Lage sei, den Auftrag zu erfüllen. Das sei im Fall Van Laack nicht ersichtlich.

Laschet weist Kritik zurück

Überdies stellten Schutzkittel "keine neuartige Produktart" dar. "Es gab auch vor der Pandemie das Bedürfnis, solche Kittel zu beschaffen." Es sei also davon auszugehen, dass der Regierung entsprechende Bezugsquellen bekannt oder die notwendigen Informationen leicht zu beschaffen gewesen seien.

Laschet weist Kritik an dem Geschäft zurück. Zu Beginn der Pandemie habe es kaum Schutzkleidung und Masken gegeben. Die Landesregierung hatte den Auftrag mit einer Notlage und einem Runderlass begründet, der Aufträge ohne Ausschreibung sowie Verhandlungen mit nur einem Unternehmen erlaube.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website