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April 2021: Impfungen, Kassenbons, Mindestlohn – das ändert sich für Verbraucher


Neuerungen
Mehr Impfungen, neue Kassenbons – das ändert sich im April


Aktualisiert am 30.03.2021Lesedauer: 3 Min.
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Arzthelferin impft einen Patienten (Archivbild): Auch in Hausarztpraxen soll bald gegen das Coronavirus geimpft werden.Vergrößern des Bildes
Arzthelferin impft einen Patienten (Archivbild): Auch in Hausarztpraxen soll bald gegen das Coronavirus geimpft werden. (Quelle: Jens Büttner)

Im kommenden Monat wird einiges anders. Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Corona steht an, für Bahnkunden wird es günstiger und wer gern Frittiertes isst, kann beruhigter zugreifen.

Neuer Monat, neues Glück – so könnte das Motto bei Deutschlands Impfkampagne gegen das Coronavirus lauten. Im April soll es nun schneller vorangehen. Denn auch die Hausärzte dürfen mitimpfen.

Das ist aber nicht die einzige Änderung, die die Gesundheit betrifft. Auch bei manchen Lebensmitteln werden Verbraucher Anpassungen merken. Außerdem verbessert die Bahn ihren Kundenservice und in der Fleischindustrie greift ein Verbot.

Impfungen bei Hausärzten

Nach Ostern sollen auch Hausärzte gegen das Coronavirus impfen. Wann es genau losgeht, legen die Bundesländer selbst fest. Zum Start sollen die Praxen noch kleine Mengen von etwa 20 Dosen pro Woche erhalten, ab dem 26. April soll sich der Umfang mehr als verdreifachen.

Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Ab 1. April erhöht sich der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte: Im Osten steigt er auf 12,20 Euro pro Stunde, im Westen auf 12,50 Euro. Bis September sollen die Löhne einheitlich auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Pflegefachkräfte sollen ab Juli zudem mindestens 15 Euro bekommen.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst

Auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es ab April ein Plus auf dem Konto: entweder 1,4 Prozent mehr oder mindestens 50 Euro. Ausgenommen sind Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister, Staatssekretäre und Präsidenten der obersten Bundesgerichte.

Kombi-Führerschein kommt

Wer seine Führerscheinprüfung auf einem Automatikauto absolviert hat, durfte bisher auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. Damit ist nun Schluss. Ab dem 1. April gilt die Fahrerlaubnis auch für Wagen mit Schaltgetriebe. Voraussetzung ist, dass die Fahrschüler zehn Stunden in einem Schaltwagen üben und eine 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer erfolgreich bestehen.

Neuer Kundenservice bei der Bahn

Ab April sollen Bahnkunden einfacher und günstiger mit Servicemitarbeitern per Telefon sprechen können. Die Deutsche Bahn bündelt ihre meistgenutzten Kundendienste dann unter der neuen Servicenummer 030-2970.

Anders als bei der bisherigen 0180-Hotline müssen Kunden nicht mehr extra zahlen, sondern erhalten zum Ortstarif Auskunft über Fahrpläne, Tickets, Bahncard, Entschädigungen und barrierefreies Reisen.

Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln

Ab dem 2. April dürfen Produkte wie Chips und Croissants nur noch eine bestimmte Menge industriell hergestellter Transfettsäuren enthalten. Die Obergrenze liegt bei 2 Gramm pro 100 Gramm Fett.

Die künstlichen Transfette entstehen bei der chemischen Härtung von Pflanzenölen und werden unter anderem genutzt, um Lebensmittel haltbarer zu machen. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zufolge können Sie das Cholesterin im Blut erhöhen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wahrscheinlicher machen.

Leiharbeit wird erschwert

Werkverträge sind in der Fleischindustrie bereits seit Januar verboten, nun wird auch Zeitarbeit erschwert. Ab dem 1. April darf nur noch Stammpersonal schlachten und zerlegen. Ausnahmen gelten allerdings in der Fleischverarbeitung: Gibt es besonders viele Aufträge, soll Leiharbeit vorübergehend möglich sein. In drei Jahren greift dann ein komplettes Verbot.

Grundsätzlich ausgenommen ist das Fleischerhandwerk: Betriebe mit weniger als 50 Angestellten dürfen auch weiter uneingeschränkt Zeitarbeiter beschäftigen.

Längere Kassenbons

Erschrecken Sie nicht, wenn Sie ab April an der Supermarktkasse einen längeren Bon ausgehändigt bekommen. Sie haben vermutlich nicht mehr gekauft als sonst, der Bon enthält bloß mehr Angaben.

So finden Sie auf ihm künftig einen Code, der für die Buchhaltung der Märkte relevant ist, sowie Beginn und Ende des Kassiervorgangs. Die zusätzlichen Daten sollen Steuerbetrug erschweren.

Verwendete Quellen
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