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Mexiko-Geschäft: Unzulässige Waffenexporte werden teuer für Heckler & Koch


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Mexiko-Geschäfte
Unzulässige Waffenexporte werden teuer für Heckler & Koch

Von rtr
Aktualisiert am 31.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Sturmgewehre von Heckler & Koch (Symbolbild): Der Waffenhersteller muss eine hohe Strafe zahlen.Vergrößern des BildesSturmgewehre von Heckler & Koch (Symbolbild): Der Waffenhersteller muss eine hohe Strafe zahlen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Zwischen 2006 und 2009 lieferte Heckler & Koch mehr als 4.000 Waffen nach Mexiko – obwohl das verboten war. Nun muss sich der Konzern dafür verantworten und viel Geld zahlen.

Der Waffenhersteller Heckler und Koch muss zunächst drei Millionen Euro wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko an die Staatskasse zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Damit wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar 2019 überwiegend rechtskräftig.

Dieses hatte zwar eine Zahlung von 3,7 Millionen Euro angeordnet. Der BGH sah aber bei einem Betrag von 700.000 Euro Klärungsbedarf wegen möglicher Verjährung und muss darüber noch einmal gesondert entscheiden. Inzwischen wurde die Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht geklärt, sodass Heckler und Koch mit einer zusätzlichen Zahlung der rund 700.000 Euro rechnen muss.

Waffenhersteller machte falsche Angaben

Der baden-württembergische Waffenhersteller hatte zwischen 2006 und 2009 4.219 Sturmgewehre und weiteres Material an vier Staaten in Mexiko geliefert, die wegen Menschenrechtsverletzungen nicht hätten beliefert werden dürfen. Um die Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium zu erhalten, wurden falsche Angaben über den Verbleib der Waffen gemacht. Die erschlichene Ausfuhrgenehmigung wurde 2010 über einen Whistleblower bekannt und von einem Aktivisten angezeigt.

Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der gesamte Erlös aus dem rechtswidrigen Geschäft abzuschöpfen sei, ohne Abzug der Produktionskosten. Heckler und Koch war der Ansicht gewesen, dass das Unternehmen nur 200.000 Euro zahlen müsse und hatte deshalb Revision am BGH eingelegt.

Die blieb nun ohne Erfolg. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer betonte, dass der Vorstand von Heckler und Koch in die strafbaren Handlungen zwar selbst nicht verwickelt war, aber für Fehltritte der Mitarbeiter einstehen müsse.

Auch die Verurteilung zweier Mitarbeiter des Unternehmens bestätigte der BGH. Eine ehemalige Sachbearbeiterin und ein Ex-Vertriebsleiter waren wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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