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USA: Ungeimpfte sollen mehr in die Krankenkasse einzahlen – kommt das auch in Deutschland?


US-Unternehmen preschen vor
Steigen Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte?

Von Frederike Holewik

27.08.2021Lesedauer: 3 Min.
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Eine Person wird in einem mobilen Impfzentrum in Berlin gegen Corona geimpft (Symbolbild): Amerikanische unternehmen verlangen von ungeimpften Angestellten höhere Beiträge für die Krankenkasse.Vergrößern des Bildes
Eine Person wird in einem mobilen Impfzentrum in Berlin gegen Corona geimpft (Symbolbild): Amerikanische unternehmen verlangen von ungeimpften Angestellten höhere Beiträge für die Krankenkasse. (Quelle: imago-images-bilder)

Die ersten amerikanischen Unternehmen fordern von ihren ungeimpften Mitarbeitern höhere Beiträge für die betriebliche Krankenkasse. Ist das auch ein Modell für Deutschland? t-online hat nachgefragt.

Mit Süßigkeiten und Gutscheinen wurde für die Corona-Impfung geworben. Doch weiterhin sind viele Menschen nicht geimpft. Die ersten US-amerikanischen Unternehmen fordern nun von ihren ungeimpften Mitarbeitern höhere Beiträge für die Krankenkasse. Das Problem mit einer stagnierende Impfquote gibt es in Deutschland auch – sind hier ähnliche Mittel angedacht?

Die US-amerikanische Fluggesellschaft Delta Air Lines verkündete diese Woche, dass Ungeimpfte Mitarbeiter ab dem 1. November monatlich 200 US-Dollar für die Krankenversicherung draufzahlen müssen. Es seien bereits 75 Prozent der Mitarbeiter gegen Corona geimpft, doch mit Blick auf die Virusmutationen reiche das nicht aus, heißt es in dem Statement des Unternehmens dazu. Das Unternehmen zieht daraus mehrere Konsequenzen, eine davon betrifft die Krankenkassenbeiträge. Experten halten es für möglich, dass weitere Unternehmen mit ähnlichen Modellen nachziehen werden.

Krankenhausaufenthalt von Corona-Patienten ist teuer

Die Begründung liefert Delta Air Lines gleich hinterher: Die bisherigen Corona-Fälle, die im Krankenhaus behandelt wurden, kosteten jeweils durchschnittlich 50.000 US-Dollar. In den vergangenen Wochen seien nur noch Mitarbeiter mit unvollständigem Impfschutz so schwer erkrankt, dass ein Krankenhausaufenthalt nötig wurde.

Auch in Deutschland sind die Behandlungskosten für Corona-Patienten im Krankenhaus hoch. Bei stationärer Behandlung liegen die Kosten bei durchschnittlich 10.700 Euro. Muss ein Patient auf die Intensivstation verlegt und beatmet werden, steigen die Kosten im Schnitt auf 38.500 Euro, das geht aus Zahlen der AOK hervor.

Kommt es auch in Deutschland zu erhöhten Beiträgen?

Die Behandlung ist in Deutschland von der Krankenkasse gedeckt. Anders als in den USA herrscht in Deutschland Versicherungspflicht. Das heißt, dass jeder in Deutschland gemeldete Mensch bei einer Krankenkasse versichert sein muss. Die Wahl der eigenen Krankenkasse ist dabei aber freigestellt. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln können.

Zwar können Versicherte in Deutschland auch eine private Krankenkasse wählen, allerdings unterscheidet sich das System stark vom amerikanischen Modell, wo viele Menschen direkt über den Arbeitgeber versichert sind. Das führt auch im Fall der Corona-Impfung zu einem entscheidenden Unterschied, wie der Geschäftsführer der Betrieblichen Krankenkassen, Norbert Schleert, auf Anfrage t-online erläuert: "Eine Sanktionierung über die Krankenkasse ist definitiv ausgeschlossen." Ein höherer Beitrag für Ungeimpfte sei nicht möglich.

Darüber hinaus gibt es einen "einheitlichen Entlastungskatalog", der für alle Versicherten in gleichem Maße gilt. Darüber wurde unter anderem auch geregelt, dass die Corona-Impfung für alle kostenlos möglich ist. Dieser Katalog gilt unabhängig von persönlichen Vorerkrankungen oder dem Impfstatus.

Wie verhält es sich mit Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen?

Bei anderen Versicherungsformen ist die persönliche Gesundheit durchaus ein Faktor, so etwa bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Allianz ist einer der größten Anbieter auf diesem Gebiet. Unternehmenssprecher Franz Billinger sagte t-online: "Grundsätzlich gilt: Es besteht keine Impfpflicht! Sich impfen zu lassen – gegen Corona noch gegen andere Infektionskrankheiten – ist zudem keine eingeforderte Mitwirkungspflicht im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen."

Das heiße auch, dass bei der sogenannten Risikoprüfung, wie sie vor Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung üblich ist, nicht nach dem Impfstatus gefragt werde. Im Krankheitsfall ergebe sich daher auch keine unterschiedliche Behandlung.

Auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es eine klare Absage für unterschiedliche Tarife. "Für Covid-19 gelten keine Sonderregeln", sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Zum Thema Gesundheitsüberprüfung ergänzt er: "Wie bei allen anderen Erkrankungen gilt auch für eine überstandene Covid-19-Erkrankung: Sie muss im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen angegeben werden." Gibt es durch Corona eine Folgeerkrankung etwa eine Lungenschädigung, würde dies berücksichtigt. Der Versicherer prüfe dann, ob einer erhöhte Versicherungsprämie zu zahlen ist oder der Versicherungsschutz eingeschränkt werden muss.

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