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Audi: Gericht verhandelt über Gender-Ansprache – Angestellter wehrt sich


Streit um Ansprache
Gericht verhandelt über Gender-Leitfaden von Audi

Von dpa
Aktualisiert am 14.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Audi-Logo: Darf die VW-Tochter gendergerechte Sprache verwenden?Vergrößern des BildesAudi-Logo: Darf die VW-Tochter gendergerechte Sprache verwenden? (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)
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Darf der Autokonzern Audi seine Mitarbeiter gendergerecht ansprechen? Ein Angestellter wehrt sich gegen einen neuen Gender-Leitfaden vor Gericht. Wann ein Urteil fällt, ist offen.

Ein Volkswagen -Mitarbeiter wehrt sich vor Gericht gegen die Gendersprache bei der Konzerntochter Audi. Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: "Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in". Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.

Richter Christoph Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um Ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW -Mitarbeiter.

Leitfaden gibt es seit Frühjahr 2021

Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärte, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi-Kommunikation allgegenwärtig machen". In allen internen und externen Schreiben des Unternehmens seien gendersensible Formulierungen notwendig.

Dazu dienten neutrale Formulierungen ("Führungskraft" statt "Chef") oder der sogenannte Gendergap, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet ("Mitarbeiter_innen").

Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gendergaps mehr schicken. Der Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gendergap muss weg."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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