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Rente | Doppelbesteuerung: Wer betroffen ist und wie man sich wehren kann


Doppelbesteuerung von Renten: So wehren Sie sich

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 13.03.2023Lesedauer: 4 Min.
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Rentnerin rechnet (Symbolbild): Steuerpflichtige mΓΌssen spΓ€ter selbst nachweisen, dass ihre Rente doppelt besteuert wurde.
Rentnerin rechnet (Symbolbild): Steuerpflichtige mΓΌssen spΓ€ter selbst nachweisen, dass ihre Rente doppelt besteuert wurde. (Quelle: dragana991/Getty Images)
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Eine Doppelbesteuerung der Rente wΓ€re verfassungswidrig. Die Bundesregierung will deshalb weiter nachbessern. Doch darauf sollten Sie sich nicht verlassen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wann werden Rentner doppelt besteuert?
  • Volle Rentenbesteuerung erst 2060?
  • Wen die Doppelbesteuerung der Rente treffen kΓΆnnte
  • Doppelbesteuerung selber ausrechnen
  • Berechnung der versteuerten RentenbeitrΓ€ge
  • Finanzamt wird nicht von selbst aktiv

Wer sicher gehen will, dass er nicht zweimal Steuern fΓΌr seine Rente zahlen muss, sollte frΓΌh aktiv werden. Denn aktuell gilt, dass Rentnerinnen und Rentner eine Doppelbesteuerung spΓ€ter selbst beweisen mΓΌssen – und das geht nur, wenn sie dem Finanzamt dann die relevanten Unterlagen vorlegen kΓΆnnen.

Bewahren Sie also unbedingt alle Steuerbescheide und Rentenbezugsmitteilungen auf. Die Ampel-Koalition arbeitet nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von Mai 2021 zwar daran, eine Doppelbesteuerung auszuschließen, doch ob das gelingt, werden Sie erst wÀhrend Ihres Rentenbezugs sicher wissen.

Wann werden Rentner doppelt besteuert?

Betroffen wÀren Sie grob gesagt, wenn Sie eine grâßere Summe Ihrer Rente versteuern müssen, als Sie wÀhrend des Arbeitslebens an BeitrÀgen in die Rentenversicherung von der Steuer absetzen konnten. Denn dann würden Sie als Rentner auf einen Teil der bereits versteuerten BeitrÀge noch einmal Steuern zahlen.

Die genauen Berechnungsgrundlagen hat der BFH in zwei Urteilen am 19. Mai 2021 bestimmt und die Ampelkoalition damit bereits zum Handeln gebracht. So kΓΆnnen Steuerzahler nun schon seit 2023 ihre RentenbeitrΓ€ge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. UrsprΓΌnglich hΓ€tte das erst 2025 mΓΆglich sein sollen. Lesen Sie hier, um welche RentenbeitrΓ€ge es genau geht und wo Sie sie in der SteuererklΓ€rung angeben.

Volle Rentenbesteuerung erst 2060?

Ein weiteres Vorhaben ist allerdings noch nicht gesetzlich verankert: nΓ€mlich die volle Besteuerung der Rente bis 2060 zu strecken. Aktuell wΓΌrden Renten bereits 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. Das wollen SPD, GrΓΌne und FDP Γ€ndern, indem der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nicht mehr um 1 Prozent pro Jahr steigt, sondern nur noch um 0,5 Prozent.

Die HΓΆhe des steuerpflichtigen Rentenanteils hΓ€ngt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Liegt Ihr Renteneintritt im Jahr 2023, mΓΌssen Sie 83 Prozent Ihrer Rente versteuern, 17 Prozent bleiben steuerfrei (Rentenfreibetrag). Wer 2024 Rentner wird, mΓΌsste nach jetzigem Stand 84 Prozent seiner Rente versteuern. Wird der Plan der Ampel Gesetz, lΓ€ge der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2023 erst bei 82,5 Prozent und im Jahr 2024 bei 83 Prozent.

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Die Reform der Rentensteuer geht manchen Experten nicht weit genug. So fordert der Sozialverband VdK die AlterseinkΓΌnfte erst ab 2070 statt 2060 voll zu besteuern. "Nur so lassen sich EinzelfΓ€lle von Doppelbesteuerung vermeiden", sagte VdK-PrΓ€sidentin Verena Bentele.

Wen die Doppelbesteuerung der Rente treffen kΓΆnnte

Vor allem jΓΌngere Menschen, die heute noch keine Rente beziehen, kΓΆnnten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein. Der Bundesfinanzhof nennt eine ganze Reihe von Gruppen, die Gefahr laufen kΓΆnnten, doppelt besteuert zu werden. Dazu zΓ€hlen:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente bekommen,
  • frΓΌhere SelbststΓ€ndige, weil sie ihre BeitrΓ€ge ohne Arbeitgeberzuschuss stemmen mussten,
  • ledige Senioren, weil sie keine Witwenrente erhalten,
  • und MΓ€nner, da sie im Schnitt frΓΌher sterben als Frauen und dadurch weniger lange Rente beziehen.

Doppelbesteuerung selber ausrechnen

Wie rechnet man nun aber aus, ob tatsΓ€chlich eine Doppelbesteuerung vorliegt? DafΓΌr mΓΌssen Sie zum einen Ihre gesamte erwartete steuerfreie Rente kennen. Da Sie nicht wissen kΓΆnnen, wie lange Sie leben, rechnen Sie mit der durchschnittlichen Lebenserwartung laut Sterbetafel.

BerΓΌcksichtigen mΓΌssen Sie dabei nur Ihren individuellen Rentenfreibetrag (je nach Renteneintrittsjahr, siehe oben) und den Freibetrag eines mΓΆglicherweise lΓ€nger lebenden Ehepartners aus dessen Hinterbliebenenrente. Weitere FreibetrΓ€ge wie der Grundfreibetrag und oder Pauschalen fΓΌr Werbungskosten und Sonderausgaben zΓ€hlen nicht dazu.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten keine Hinterbliebenenrente, gehen 2023 in Rente und beziehen monatlich 1.600 Euro brutto. Aufs Jahr gerechnet wΓΌrden Sie dann 19.200 Euro Rente bekommen, wovon nach aktuellem Stand 17 Prozent steuerfrei blieben. Daraus ergibt sich ein Rentenfreibetrag von 3.264 Euro. Dieser Betrag Ihrer Rente bleibt von Jahr zu Jahr steuerfrei – bis an Ihr Lebensende. Nehmen wir weiter an, Sie sind eine 66 Jahre alte Frau. Dann multiplizieren Sie die 3.264 Euro mit der fΓΌr Sie geltenden statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn von 20,26 Jahren. Das ergibt eine erwartete steuerfreie Rente von insgesamt 66.129 Euro.

Ist diese Zahl nun geringer als die Summe der versteuerten BeitrΓ€ge zur Rentenversicherung, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Also mΓΌssen Sie als nΓ€chstes ebenjene Summe ermitteln, um die Zahlen vergleichen zu kΓΆnnen. Das ist allerdings komplizierter.

Berechnung der versteuerten RentenbeitrΓ€ge

FΓΌr den Zeitraum ab 2005 konnten Steuerzahler einen Teil Ihrer RentenbeitrΓ€ge von der Steuer absetzen. Dieser Teil wurde von Jahr zu Jahr grâßer, bis er schließlich 2023 auf 100 Prozent angehoben wurde (siehe oben). Da der absetzbare Teil sich von Jahr zu Jahr Γ€ndert, mΓΌssen Sie also fΓΌr jedes Jahr einzeln die entsprechenden BetrΓ€ge ermitteln – und von der Gesamtsumme der RentenbeitrΓ€ge in dem Jahr abziehen. Das Ergebnis sind die versteuerten RentenbeitrΓ€ge in dem Jahr.

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FΓΌr den Zeitraum bis 2004 spielen nicht nur die RentenbeitrΓ€ge eine Rolle, sondern alle SozialversicherungsbeitrΓ€ge – also auch BeitrΓ€ge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Idealerweise kΓΆnnen Sie nun Ihre alten Steuerbescheide und Lohnabrechnungen zur Hand nehmen, um die steuerlichen Auswirkungen abzulesen.

Ist das nicht mehr mΓΆglich, ermitteln Sie die BetrΓ€ge mithilfe des Versicherungsverlaufs und der HΓΆhe der BeitragssΓ€tze. Rechnen Sie dazu den Anteil der RentenversicherungsbeitrΓ€ge an allen anderen BeitrΓ€gen heraus und wenden Sie diese Prozentzahl auf die Vorsorgeaufwendungen an. So arbeiten Sie sich zu Ihren versteuerten RentenversicherungsbeitrΓ€gen bis 2004 vor.

Finanzamt wird nicht von selbst aktiv

Ergibt Ihre Rechnung, dass Sie einen Teil Ihrer Rente doppelt besteuert haben, sollten Sie die Unterlagen ans Finanzamt schicken und um PrΓΌfung bitten. BestΓ€tigen die Beamten Ihre Annahme nicht, kΓΆnnen Sie im ersten Schritt Einspruch einlegen. Wird auch der abgelehnt, bleibt nur noch eine Klage vor dem Finanzgericht.

Gut zu wissen

Die KlÀger, die vor dem Bundesfinanzhof geklagt hatten, haben anschließend Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verfahren zur Doppelbesteuerung lÀuft also noch. Dadurch kânnen sich neue Folgen für die Rentenbesteuerung ergeben. Steuerbescheide würden dann aber automatisch geÀndert.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • finanztip.de: "Wann kommt es zu einer Doppelbesteuerung bei Renten?"
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