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Doppelbesteuerung: Rentenbeiträge voll absetzbar – was bringt das?


Gegen die Doppelbesteuerung
Rentenbeiträge bald voll absetzbar – was das für Sie bedeutet


Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 3 Min.
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Rentnerpaar kümmert sich um seine Finanzen (Symbolbild): Ab dem kommenden Jahr können Beitragszahler ihre Rentenaufwendungen komplett von der Steuer absetzen.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar kümmert sich um seine Finanzen (Symbolbild): Ab dem kommenden Jahr können Beitragszahler ihre Rentenaufwendungen komplett von der Steuer absetzen. (Quelle: Dean Mitchell/getty-images-bilder)

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab 2023 in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend machen können. Was dahinter steckt und wie Sie das entlastet.

Lange war es ein Aufreger: Seit auch Rentner Steuern auf ihre Bezüge zahlen müssen, stand die Frage im Raum, ob der Staat womöglich zweimal zugreift – einmal während des Erwerbslebens und ein weiteres Mal im Ruhestand. Und tatsächlich: Ende Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Rentenbesteuerung anders geregelt werden müsse. Das hat die Ampelkoalition nun getan.

Wie aus einem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervorgeht, sollen Steuerzahler ihre Rentenbeiträge bereits ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzen können. Ursprünglich sollte das erst ab 2025 möglich sein. Wir erklären, was das genau heißt, welche Entlastungen die Maßnahme bringt und wieso das hilft, einer Doppelbesteuerung vorzubeugen.

Rentenbeiträge voll absetzbar – was bringt mir das?

Kurz gesagt: eine geringere Steuerlast während des Arbeitslebens. Denn eigentlich hätten Sie 2023 nur 96 Prozent der Beiträge bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können. Nun sollen ab dann 100 Prozent möglich sein – und nicht erst 2025, wie ursprünglich vorgesehen.

"Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor – denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen demnach 2023 um rund 2,3 Milliarden Euro entlastet werden. 2024 gehe es noch um 1,76 Milliarden Euro. Wie stark bestimmte Jahrgänge im Schnitt profitieren, zeigt diese Berechnung.

Dass die Inflation den Ausschlag gab, wie Lindner suggeriert, kann man allerdings als geschicktes Marketing verstehen. Schließlich findet sich der Plan bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.

Gut zu wissen

Sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wird der absetzbare Teil der Rentenbeiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Welche Rentenbeiträge sind genau gemeint?

Steuerzahler können nicht nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, sondern auch jene in landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, sogenannte Rürup-Renten.

Wo gebe ich die Rentenbeiträge in der Steuererklärung an?

Aufwendungen für die Altersvorsorge gehören in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand, genauer: in die Zeilen 4 bis 10. Die exakte Höhe Ihrer Beiträge finden Sie in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Machen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch, übernimmt das Steuerprogramm die Werte automatisch. Denn die Informationen liegen dem Finanzamt bereits als E-Daten vor. Das funktioniert über den sogenannten Belegabruf ("Abruf von Bescheinigungen").

Geben Sie Ihre Steuererklärung noch auf Papier ab, finden sich in dem Vordruck dunkelgrüne Felder. Diese sind für die bereits übermittelten Daten vorgesehen, Sie müssen die Felder nicht ausfüllen.

Rentenbeiträge absetzen – wieso beugt das Doppelbesteuerung vor?

Seit 2005 müssen Rentner Steuern auf ihre Rente zahlen, allerdings nicht auf die gesamten Bezüge. Das soll erst in einigen Jahrzehnten geschehen. Diese lange Übergangsphase ist nötig, um Rentner nicht doppelt zur Kasse zu bitten. Schließlich haben sie ja schon als Arbeitnehmer Einkommensteuer für ihre Rente bezahlt.

Damit die Rechnung aufgeht, gibt es sozusagen ein Pendant zur schrittweise zunehmenden Besteuerung der Rente in der Auszahlungsphase: die schrittweise steigende Absetzbarkeit der Rentenbeiträge während des Erwerbslebens.

In der Theorie soll sich beides ausgleichen: die Entlastung beim zu versteuernden Einkommen und die später noch zu zahlende Einkommensteuer auf die Rente. In der Praxis gelingt das aber nicht, daher die Vorgabe des BFH an die Bundesregierung, die Rentensteuerformel zu ändern. Dass Rentenbeiträge nun zwei Jahre früher voll absetzbar werden, ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Was ist noch nötig, um eine Doppelbesteuerung der Renten zu vermeiden?

Steuerexperten zufolge ist der entscheidende Schritt nicht, die Beiträge früher voll absetzbar zu machen, sondern die volle Rentenbesteuerung nach hinten zu verschieben. So plant es auch die Bundesregierung.

Der steuerpflichtige Rentenanteil werde "ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen", heißt es im Koalitionsvertrag. "Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht." Bislang ist ein jährlicher Anstieg von einem Prozentpunkt vorgesehen, wodurch Renten bereits 2040 voll versteuert werden müssten.

Konkret hieße das: Wer 2023 in Rente geht, müsste weiterhin 83 Prozent seiner Rente versteuern. Wer 2024 in den Ruhestand wechselt, hätte hingegen nicht mehr 84 Prozent zu versteuern, sondern nur noch 83,5 Prozent.

Fraglich ist allerdings, ob eine Streckung bis 2060 überhaupt ausreichen würde. Der Bund der Steuerzahler NRW schlug bereits vor, den Zeitraum bis ins Jahr 2070 zu verschieben, um ganz sicherzugehen. Andernfalls drohe ein neues Verfahren vor dem BFH.

Ab wann muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Grundsätzlich zahlen Sie als Rentner nur dann Steuern, wenn Ihre Renteneinkünfte aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil höher sind als der Grundfreibetrag (mehr dazu lesen Sie hier). Dieser steht allen Steuerzahlern zu und garantiert eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. 2022 liegt er bei 10.347 Euro.

Erst auf den Teil der steuerpflichtigen Renteneinkünfte, der den Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Und selbst dann muss das nicht sein. Denn auch als Rentner können Sie Ausgaben von der Steuer absetzen – und so eine Steuerzahlung vermeiden oder gar eine Erstattung kassieren.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anfrage an das Bundesfinanzministerium
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