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Inklusive Mehrwertsteuer: So verstehen Sie den Preis Ihrer Einkäufe richtig


Brutto oder Netto
Inklusive Mehrwertsteuer: So verstehen Sie den Preis Ihrer Einkäufe richtig

t-online, Günter Beus

26.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Inklusive Mehrwertsteuer: Geben Sie als Händler einen Preis nicht genau an, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.Vergrößern des BildesBezahlung "inklusive Mehrwertsteuer" (Symbolbild): Geben Händler einen Endpreis nicht genau an, kann eine Abmahnung drohen. (Quelle: Halfpoint/getty-images-bilder)
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Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen wird in Deutschland Mehrwertsteuer fällig. Doch was ist mit dem Hinweis "inklusive Mehrwertsteuer" gemeint?

Die Preisangabenverordnung sorgt dafür, dass Sie von Verkäufern immer über den sogenannten Endpreis informiert werden müssen. Zu den Preisbestandteilen zählt auch die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer oder kurz MwSt.). Pfand muss zusätzlich zum Endpreis angegeben werden.

Bei gewerblichen Abnehmern gilt die Preisangabenverordnung nicht. Und wenn Sie auf eine Werbung stoßen wie "25 Prozent auf alle Gartenmöbel", ist dies auch korrekt, da Händler bei befristeten Aktionen auf die Angabe des Endpreises verzichten können. Erfahren Sie hier, wie die Mehrwertsteuer bei Waren und Dienstleistungen richtig angegeben wird.

Mehrwertsteuer enthalten oder nicht? Ihr Recht als Verbraucher

Wenn Sie als privater Verbraucher im Baumarkt eine Wandfarbe für die nächste Renovierung kaufen, hat es für Sie kaum Bedeutung, ob eine Rechnung inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer ausgestellt wird. Entscheidend ist, dass der Kaufpreis für Sie klar ersichtlich ist und Sie somit wissen, was Sie zu zahlen haben.

Achten Sie daher auch außerhalb des Handels auf entsprechende Hinweise. Handwerker sprechen etwa häufig von

  • brutto (inklusive Mehrwertsteuer) oder
  • netto (exklusive Mehrwertsteuer).

Um Verwirrungen zu vermeiden, müssen Sie bei der Auszeichnung des Endpreises klar erkennen können, ob der Preis die Mehrwertsteuer beinhaltet oder nicht. Deutlich wird dies auch im Onlinehandel. Zeigt ein Onlinehändler seine Waren netto an und schlägt erst beim Check-out die Mehrwertsteuer auf, könnten Sie damit als Privatkunde getäuscht werden. Daher muss jeder einzelne Endpreis angezeigt werden.

Wie wird die Mehrwertsteuer korrekt angegeben?

Händler, die sich nicht an die korrekte Preisangabe nach der Preisangabenverordnung halten, müssen mit Abmahnungen rechnen. Da einige Kanzleien Abmahnungen als Einnahmequelle nutzen, sollten gewerbliche Verkäufer auf alle Details achten.

Für eine einwandfreie Kennzeichnung sind folgende Punkte wichtig:

  • Der Hinweis muss deutlich lesbar sein.
  • Bei den Preisen der Produkte muss der Zusatz "inkl. MwSt" angegeben werden.
  • Alternativ kann auf einen Sternchentext (*) verwiesen werden, der im Onlinehandel auf der gleichen Seite hervorgehoben eingefügt sein muss.
  • Der Hinweis (+MwSt.), dass noch Umsatzsteuer hinzukommt, ist nicht ausreichend.

Die Mehrwertsteuer im geschäftlichen Bereich

Für die meisten Unternehmer (außer Kleinunternehmer) stellt die Umsatzsteuer bei ihren Rechnungen einen durchlaufenden Posten dar. Für den Unternehmenserfolg hat die Mehrwertsteuer also keine Bedeutung. Die Preisangabe muss daher beispielsweise in Großhandelsmärkten nicht inklusive Mehrwertsteuer erfolgen. Ein Ausweis der Mehrwertsteuer auf Rechnungen ist allerdings notwendig, wenn diese als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden soll.

Verwendete Quellen
  • bwl-lexikon.de: "Brutto und Netto" (Stand: 22.03.2023)
  • gruenderlexikon.de: "Brutto vs. Netto: So berechnen Sie die Umsatzsteuer richtig" (Stand: 22.03.2023)
  • frankfurt-main.ihk.de: "Preisauszeichnung gegenüber Verbrauchern" (Stand: 22.03.2023)
  • Eigene Recherche
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