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Hundesteuer: Sind Rentner befreit? Das sind die Vorraussetzungen


Haustiere im Alter
Welche Rentner sind von der Hundesteuer befreit? Die Voraussetzungen

Von t-online, sipi

23.05.2025 - 04:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Für viele Rentner ist ein Hund ein willkommener Alltagsbegleiter. (Quelle: IMAGO/BODE/imago)
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Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren, doch gerade für Rentner ist die Hundesteuer teuer. Wir verraten Ihnen, wer sich befreien lassen kann.

Der Hund ist ein beliebter Begleiter in jedem Alter, allerdings verursacht er nicht nur die gängigen Unterhaltungskosten. Futter- und Tierarztbesuche fallen an, darüber hinaus entstehen aber auch steuerliche Ausgaben. Einige Rentner haben die Chance, sich von der Hundesteuer befreien zu lassen. Wann und wie das funktioniert, erfahren Sie bei uns.

Ist die Hundesteuerbefreiung für alle Rentner möglich?

Lebt der Halter in Berlin, darf er sich als Rentner von der Hundesteuer befreien lassen. Das gilt nicht für Pensionäre, sondern nur für folgende Personengruppen:

  • Rentner
  • Personen mit Bezug von Sozialleistungen

Ansonsten müssen in Deutschland Hundehalter unabhängig von ihrem Alter Hundesteuer zahlen. Die Bundesländer und Wohnorte legen die Höhe der Hundesteuer nach eigenem Ermessen fest und können sie für verschiedene Ausgaben verwenden. Sie ist nicht zweckgebunden. Die Steuer hängt auch von der Hunderasse und Anzahl der Hunde ab. In manchen Wohnorten, wie zum Beispiel Ahlen, müssen Hundehalter keine Steuern auf die Haltung von Hunden zahlen.

Welche Rentner sind von der Hundesteuer befreit?

Es gibt gewisse Regelungen, die eine Befreiung der Hundesteuer ermöglichen können. Zum Teil wird auch eine Ermäßigung geboten, die meist bei 30 bis 50 Prozent liegt. Mögliche Gründe sind:

Geringes Einkommen

Für Rentner kann die Haltung des Hundes eine finanzielle Belastung darstellen. Wer eine niedrige Rente bezieht, kann sich von der Steuer befreien lassen. Das monatliche Nettoeinkommen muss hierfür unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Der Nachweis erfolgt durch:

  • Rentenbescheid
  • Mietkostenaufstellung

Entsprechende Rentner müssen keine oder eine ermäßigte Steuer zahlen.

Hund aus dem Tierheim

In einigen Regionen müssen Rentner, die einen Tierheimhund adoptieren, ebenso keine Hundesteuer zahlen. Dadurch sollen die Vierbeiner leichter ein neues Zuhause finden. Sie können auch das Lebensgefühl, Wohlbefinden und die Gesundheit der Senioren im Alter verbessern.

In manchen Wohnorten gilt diese Regelung nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeindebehörde über die genauen Bestimmungen.

Rentner mit einem Assistenzhund

Halter von Assistenzhunden können unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der Steuer befreit werden. Dazu zählen beispielsweise folgende Hunde:

  • Blindenführhunde
  • Signalhunde für Schwerhörige oder Gehörlose
  • Assistenzhunde für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Nach einer speziellen Ausbildung sind Assistenzhunde in der Lage, Menschen mit Behinderung zu helfen. Auch hier ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund als Begleithund notwendig ist. Das Hundesteuergesetz sieht Befreiungen lediglich für Schwerbeschädigte, hilflose Personen, Blinde und Schwerhörige dritten Grades vor.

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Wie funktioniert die Beantragung der Befreiung?

Um die Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer zu beantragen, müssen Rentner bei ihrer Gemeinde ein spezielles Formular einreichen. Dieses kann entweder online über das digitale Verwaltungsportal des Bundes heruntergeladen oder beim zuständigen Amt vor Ort abgeholt werden.

Tipp: Meist gilt die Befreiung oder Ermäßigung ein Jahr. Wenn Sie umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Aufgrund der Bearbeitungszeit empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung und ein rechtzeitiges Einreichen der Nachweise. So können Hundehalter ihre finanzielle Belastung reduzieren.

Verwendete Quellen
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