Zollbestimmungen Warum falsche Angaben bei Rücksendungen teuer werden können
Bei Rücksendungen aus dem Ausland können Fehler bei der Zollangabe teuer werden. Was zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Gibt es Ihr Lieblingsprodukt nur in UK oder den USA? Waren aus Drittländern zu bestellen, ist manchmal unumgänglich. Im Falle einer Rücksendung ins Ausland sollten Sie jedoch aufpassen. Selbst kleine Fehler bei den Zollangaben können zu Steuerforderungen oder Bußgeldern führen.
Lesen Sie im Ratgeber, wann ein Tatbestand vorliegt und welche Schwierigkeiten und Kosten Fehler bei den Zollangaben verursachen können.
Fehler bei der Rücksendung – Steuerfalle bei der Einfuhr
Insbesondere bei Rücksendungen aus dem Ausland sind Steuerbehörden aufmerksam. Alle Angaben sollten korrekt gemacht werden, das heißt vollständig, richtig und gültig. Ist etwas nicht stimmig, kann es eine größere Prüfung geben. Schlimmstenfalls drohen:
- Steuerforderungen
- Bußgelder
- Freiheitsstrafe
Mögliche Fehler sind beispielsweise eine falsche Warenbeschreibung, die Angabe geringerer Stückzahlen, ein fehlerhafter Warenwert, eine nicht korrekte Zolltarifnummer – nicht angemeldete Waren. Ebenso kann geahndet werden, wenn gewerbliche Sendungen fälschlicherweise als Geschenk deklariert werden.
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Steuerfalle – Vorschriften bei der Einfuhr beachten und Zollhinterziehung vermeiden
Doch auch, wenn Sie Waren aus dem Ausland bestellen, sollten Sie achtsam sein. Denn auch hier müssen die Einfuhrbestimmungen beachtet werden. Der Absender muss diverse Angaben machen, unter anderem:
- Inhalt der Sendung
- Wert der Waren
Ob bewusst oder unbewusst: Der statistische Wert der Ware darf in der Ausfuhranmeldung nicht zu niedrig angegeben sein. Die Ermittlung des korrekten Zollwertes gehört zu den häufigsten Gründen für fehlerhafte Zollanmeldungen.
Entscheidend ist der zu zahlende oder gezahlte Preis, der jedoch nicht automatisch der korrekte Zollwert ist. Neben dem Kaufpreis sind ebenso im Rahmen des Kaufgeschäftes entstandene Zahlungen relevant, etwa Kosten für
- Anlaufkosten
- Qualitätssicherungs- und Zertifizierungskosten
- Werbe- und Garantiekosten
Ein zentraler Aspekt ist die Einfuhrumsatzsteuer, die bei jeder Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern anfällt. Tückisch sind Fehler, beispielsweise bei der Paket-Deklaration oder Abwicklung.
Sind die angegebenen Informationen unwahr, können die erforderlichen Abgaben, wie Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer, verfälscht werden. Das wiederum wird schlimmstenfalls als Zollhinterziehung bezeichnet und kann hohe Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was bedeutet Zollhinterziehung?
Der Tatbestand liegt vor, wenn Privatpersonen oder Unternehmen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben widerrechtlich reduzieren oder vermeiden. Es entsteht der Verdacht, mögliche Zollabgaben zu verringern bzw. nicht gerechtfertigte Zollvorteile zu erlangen, beispielsweise durch Vergünstigungen oder höhere Freigrenzen aufgrund falscher Angaben.
Der Gesetzgeber setzt Steuer- und Zollverstöße gleich. Je nach Schwere droht auch der Verlust der Zollprivilegien.
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Straftat oder Ordnungswidrigkeit – die Unterschiede
Welche Strafe droht, hängt davon ab, ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Bei Letzterer wurde grob fahrlässig gehandelt. Hier drohen Geldstrafen. Bei einer Vorsätzlichkeit bewerten die Behörden dies als Straftat. Der Gesetzgeber sieht ein Bußgeld oder bei einem besonders schweren Verstoß eine Freiheitsstrafe vor.
Es ist wichtig, die Zollunterlagen vor dem Versand gründlich zu überprüfen und auszufüllen. Durch fehlerhafte Angaben kann die Rücksendung in den Zollbehörden länger verbleiben und dies die Bearbeitungsgebühren erhöhen. Der Verkäufer oder Käufer muss dafür aufkommen.
- owlaw.de/: "Falsche Ausfuhranmeldung: Diese Konsequenzen drohen"
- wirtschaftswissen.de: "Bei Zollanmeldung Fehler vermeiden"