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Autoreparatur von der Steuer absetzen: In diesen Fällen ist es möglich


Manchmal möglich
Autoreparatur absetzen: Diese drei Ausnahmen gibt es

Von t-online, upl, cho

Aktualisiert am 16.07.2025 - 12:34 UhrLesedauer: 2 Min.
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Auto in der Werkstatt: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. (Quelle: IMAGO/filippo carlot/imago-images-bilder)
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Autobesitzer haben viele Ausgaben durch Kfz-Steuer, Inspektionen, Sprit oder die Hauptuntersuchung. Nur manche Kosten lassen sich steuerlich absetzen.

Die meisten Ausgaben rund ums Auto wertet das Finanzamt bei Arbeitnehmern als Privatsache. Auch Reparaturkosten lassen sich daher in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Es gibt aber drei Ausnahmen.

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  1. Wenn Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall haben. In diesem Fall lassen sich die Reparaturkosten über Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass keine Versicherung dafür aufkommt. Sie müssen mit genauen Nachfragen vonseiten des Finanzamts rechnen.
  2. Wenn Sie das Auto beruflich nutzen, sind Reparaturkosten steuerlich absetzbar.
  3. Für Selbstständige zählen Reparaturkosten zu den Betriebsausgaben.

Eine Kfz-Reparatur ist keine Handwerkerleistung

Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur an, wenn es sich um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Das heißt: Die durchgeführten Arbeiten müssen in Zusammenhang mit der bewohnten Immobilie oder dem Haushalt stehen. Typische Beispiele sind Fliesenverlegen, Installation neuer Armaturen im Bad oder Gartenarbeiten.

Autoreparaturen zählen nicht dazu. Gleiches gilt für die zweijährige Hauptuntersuchung, inklusive Abgasuntersuchung und Inspektionen. Sonderregelungen existieren nur für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Gut zu wissen

Autofahrer können sich die Kosten für ihre Fahrten zur Arbeit teilweise über die Pendlerpauschale zurückholen. Auch die Kfz-Steuer lässt sich in einigen Fällen absetzen.

Diese allgemeinen Reparaturkosten erkennt das Finanzamt an

In erster Linie können Sie Reparaturen rund um Ihre Immobilie absetzen. Die Reparaturkosten dienen dem Erhalt eines Gebäudes. Bei einer vermieteten Immobilie sind Reparaturkosten in kompletter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Die können beispielsweise anfallen für:

  • Bad- und Heizungserneuerung
  • Installation einer Solaranlage
  • Maßnahmen zum Wärmeschutz
  • Veränderung der Außenverkleidung
  • Dacherneuerung

Eine Baumaßnahme unter 4.000 Euro netto gilt aufgrund der Vereinfachung immer als Reparatur. Möglicherweise ist es für Sie aus steuerlicher Sicht sinnvoll, anstehende Reparaturen gestaffelt durchzuführen. So können Sie in einem anderen Bereich Steuern sparen, wenn Sie schon die Ausgaben für Ihr Auto nicht in der Steuererklärung angeben können.

Verwendete Quellen
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