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Steuererklärung: So geben Sie die Fahrtkosten richtig an


Erstattung für Pendler
Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben: Das ist wichtig

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 03.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Die Kosten für Fahrten mit dem Auto zur Arbeit können Sie steuerlich absetzen.Vergrößern des BildesDie Kosten für Fahrten mit dem Auto zur Arbeit können Sie steuerlich absetzen. (Quelle: FlamingoImages/Getty Images)
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Haben Sie einen längeren Arbeitsweg, können Sie in Ihrer Steuererklärung die Fahrtkosten geltend machen. Das gilt auch bei Dienstreisen.

Fahren Sie täglich eine längere Strecke mit dem Auto zur Arbeit, kann das ziemlich teuer werden. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Fahrtkosten angeben und dafür eine Pendlerpauschale erhalten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Länge Ihres Arbeitsweges ab.

Fahrtkosten als Teil der Werbungskostenpauschale

Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale. Sie liegt 2023 bei 1.230 Euro. Erst wenn Sie höhere Werbungskosten haben, sollten Sie diese detailliert in der Steuererklärung angeben und auf Nachfrage nachweisen. Denn dann sinkt Ihre Steuerlast zusätzlich. Berufliche Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten.

Höhe der Fahrtkosten für die Steuererklärung

Für Fahrten zur Arbeit erkennt das Finanzamt nur die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte an. Dabei handelt es sich um Ihre Hauptarbeitsstelle. Haben Sie noch einen Nebenjob an einem anderen Ort, werden die Kosten für die Fahrten dorthin nicht anerkannt.

Für eine Entfernung bis zu 20 Kilometern setzen Sie pro Kilometer eine Pauschale von 30 Cent an. Ab dem 21. Kilometer galt für 2021 noch ein Betrag von 35 Cent. Für 2022 und 2023 setzen Sie ab dem 21. Kilometer einen Betrag von 38 Cent an.

Die Fahrtkosten gelten unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus zur Arbeit fahren. Sie werden vom Finanzamt nur für die Tage anerkannt, an denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. Waren Sie krank oder hatten Sie Urlaub, müssen Sie das berücksichtigen.

Besonderheiten bei den Fahrtkosten

Bei einer Dienstreise gelten pro Kilometer 30 Cent. Dabei wird nicht nur die einfache Entfernung anerkannt. Das Finanzamt zahlt bei Dienstreisen die Pauschale für die Hin- und Rückfahrt, wenn Sie mit Auto oder Bahn reisen. Bei Flugreisen sind immer die tatsächlichen Kosten anzugeben. Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten für eine Dienstreise ganz oder teilweise, können Sie den erstatteten Betrag nicht in der Steuererklärung geltend machen.

Bei Fahrten zur Arbeit erkennt das Finanzamt die Fahrtkosten für die einfache Entfernung unbegrenzt an, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug fahren. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften. Auch die Kosten für Fahrten zum Arzt sind mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar. Bei Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Fahrtkosten auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Übersteigen die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln diesen Betrag, müssen Sie Belege dafür vorlegen.

Fahrtkosten für die Steuererklärung berechnen

Im Internet stehen Ihnen Rechner zur Verfügung, mit denen Sie für die Steuererklärung die Fahrtkosten berechnen können. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsweg von 25 Kilometern und fährt mit dem Auto zur Arbeit. Er hat an 220 Tagen im Jahr gearbeitet. Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

20 Kilometer x 0,30 Euro pro Kilometer = 6,00 Euro

5 Kilometer x 0,38 Euro pro Kilometer = 1,90 Euro

Das ergibt einen Betrag von 7,90 Euro pro Tag, der mit den Tagen multipliziert wird, an denen das Fahrzeug benutzt wurde. In der Steuererklärung setzt der Arbeitnehmer einen Betrag von 1.738 Euro für die Fahrtkosten an.

Fahrtkosten in der Steuererklärung eintragen

Um die Fahrtkosten steuerlich abzusetzen, füllen Sie die Anlage N der Steuererklärung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit aus. Die Fahrtkosten tragen Sie bei den Werbungskosten ein. Handelt es sich um Fahrten zum Arzt, nutzen Sie die Anlage für Außergewöhnliche Belastungen.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "30 Cent pro Kilometer und mehr für den Weg zur Arbeit" (Stand: 22.06.2023)
  • vlh.de: "Fahrtkosten: Das müssen Sie wissen" (Stand: 14.03.2023)
  • Eigene Recherchen
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