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Umfrage zur Arbeitszeiterfassung: Deutsche freuen sich auf Stechuhr


Mehrheit der Deutschen freut sich auf die Stechuhr für alle

Von t-online, fls

Aktualisiert am 20.09.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 168857641Vergrößern des BildesEine Stempelkarte zur Zeiterfassung (Symbolbild): Dem Bundesarbeitsgericht zufolge müssen alle Arbeitnehmer ihre geleisteten Stunden dokumentieren. (Quelle: imago)
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Künftig müssen alle Arbeitnehmer notieren, wann sie gearbeitet haben. Eine exklusive Umfrage zeigt: Die meisten Deutschen halten das für eine gute Maßnahme.

Die Mehrheit der Deutschen findet es gut, dass künftig alle Angestellten in Deutschland ihre Arbeitszeit erfassen müssen. Das geht aus einer exklusiven Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online hervor.

Demnach bewerten es 61 Prozent der repräsentativ Befragten (eher) positiv, dass künftig alle Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit dokumentieren müssen. 22 Prozent stehen der "Stechuhr für alle" (eher) negativ gegenüber. 17 Prozent sind unentschlossen.

Vergangene Woche hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt höchstrichterlich festgehalten, dass nach Auslegung des EU-Rechts in Deutschland längst die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle existiert. Bislang jedoch gibt es dafür noch immer keine gesetzliche Regelung. (Mehr dazu lesen Sie hier.)

Ampelregierung muss Gesetz vorlegen

Mit dem Urteil wächst der Druck auf die Ampelregierung, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, wie im Gespräch mit t-online auch Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betonte: "Das deutsche Arbeitsrecht muss nach diesem Urteil zwingend auf das europäische abgestimmt werden. Gelingt das der Bundesregierung nicht, werden die Gerichte nach dem aktuellen Urteil die künftigen Regeln immer wieder aufs Neue kippen."

Das europäische Arbeitsrecht sieht vor, dass alle Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten minutiös erfassen – und sie nicht nur, wie es das deutsche Gesetz verlangt, Überstunden oder Sonntagsdienste aufschreiben müssen, für die sie später einen Ausgleichstag oder Geld bekommen. Diese Auslegung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 zurück.

Gemäß dem damaligen "Stechuhr-Urteil" (Az. C 55/18) verlangt der EuGH von den Arbeitgebern, ein System zu schaffen, in dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer effektiv erfasst wird. Möglich ist das etwa über elektronische Zeiterfassung, die in vielen größeren Unternehmen schon länger das frühere "Stechen" am Eingang ersetzt hat.

Viele dokumentieren ihre Arbeitszeit bereits

In vielen Branchen und Jobs ist die Arbeitszeiterfassung längst Alltag. Traditionell zählt dazu vor allem die Industrie. Aber auch die Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie im Gastgewerbe halten schon heute ihre geleisteten Stunden fest. In anderen Wirtschaftszweigen und Unternehmen gilt dagegen häufig Vertrauensarbeitszeit.

Mit dieser ist es nach Ansicht von Fuhlrott angesichts des neuen BAG-Urteils nun bald vorbei. "Künftig werden wir alle dokumentieren müssen, wann wir anfangen zu arbeiten, wann wir Pausen einlegen, wann wir die Arbeit wieder aufnehmen und um wie viel Uhr wir Feierabend machen", sagte er t-online.

Möglich ist auch, dass das Urteil und das absehbare Gesetz Auswirkungen auf mobiles Arbeiten und Homeoffice haben wird. Dort nämlich lassen sich Arbeitszeiten schlechter kontrollieren, es bräuchte entsprechende elektronische Systeme.

Civey hat für die t-online-Umfrage rund 5.000 Erwachsene in Deutschland befragt. Der statistische Fehler liegt bei 2,5 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Civey-Umfrage für t-online
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