t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Verkehrsrecht | Wann der Nebelscheinwerfer Licht ins Unklare bringen darf


Verkehrsrecht
Wann der Nebelscheinwerfer Licht ins Unklare bringen darf

t-online, kst

20.11.2013Lesedauer: 2 Min.
Einigen Autofahrern ist nicht klar, wann man die Nebelscheinwerfer verwenden darfVergrößern des BildesEinigen Autofahrern ist nicht klar, wann man die Nebelscheinwerfer verwenden darf (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

In der nebligen Jahreszeit setzen viele Autofahrer auf Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte, um eine bessere Sicht zu bekommen. Doch die Zusatzbeleuchtung darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen genutzt werden – diese sind gesetzlich klar definiert. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Manch ein Autofahrer schaltet die Zusatzbeleuchtung schon beim kleinsten Sprühregen ein, zurückhaltende Fahrer nutzen dagegen die leuchtstarken Scheinwerfer so gut wie nie. Doch wie sind die Regeln?

Geldstrafe bei Missbrauch von Nebelschlussleuchte

Besonders streng sind die Vorschriften für die rote Nebelschlussleuchte hinten am Auto, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). "Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt“, betont Sprecher Swen Walentowski.

Dabei könne man sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Sei auf Höhe des einen Pfostens der nächste nicht mehr zu erkennen, sollte man die Leuchte einschalten. "Das gilt aber ausschließlich, wenn Nebel die Sicht einschränkt. Bei Regen oder Schnee darf die Nebelschlussleuchte nicht eingeschaltet werden. Wer trotzdem auf den Knopf drückt, riskiert eine Geldstrafe", warnt Walentowski. Nach Informationen des ADAC kostet der Verstoß 15 Euro, Punkte gibt es keine.

Zudem darf man nur noch mit 50 km/h fahren. Wer aber zum Beispiel mit 100 km/h und angeschalteter Nebelschlussleuchte über die Autobahn rast, sollte sich nicht über die Konsequenzen wundern.

Nebelscheinwerfer auch bei Schnee und Regen

Auch die Nebelscheinwerfer vorne am Auto sollte man keineswegs bei jeder Gelegenheit einschalten. Doch man darf sie nicht nur im Nebel, sondern auch bei Regen und Schnee benutzen, verrät der DAV. Allerdings müsse die Sicht dafür "erheblich" behindert sein. Wer aber bei gutem Wetter mit voller Frontbeleuchtung unterwegs ist, habe bei einer Verkehrskontrolle schlechte Karten.

Ganz unabhängig von der Beleuchtung gelte bei schlechter Sicht: langsam fahren. Laut Straßenverkehrsordnung darf man nur so schnell sein, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Bei Sichtweiten unter 50 Metern höchstens mit 50 km/h.

Fährt ein Auto bei Nebel außerhalb geschlossener Ortschaften ganz ohne Licht, wird eine Strafe von 40 Euro fällig. Zudem wandern drei Punkte aufs Konto in Flensburg, bestätigte der ADAC im Gespräch mit t-online.de.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website