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Früher in Rente wegen Pflege der Angehörigen: Was Sie wissen sollten


Pflegebedürftigkeit
Angehörige pflegen und früher in Rente: Was Sie wissen sollten

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 09.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Damit die Pflege bei Ihrer Rente berücksichtigt wird, müssen Sie für diese 12 Stunden die Woche aufbringen.Vergrößern des BildesDamit die Pflege bei Ihrer Rente berücksichtigt wird, gilt ein Limit bei Ihrer Arbeitszeit pro Woche. (Quelle: Jovanmandic/Getty Images)
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Pflegen Sie einen Angehörigen, können Sie unter bestimmten Bedingungen rentenversichert sein und früher die Mindestbeitragszeit zur Rente erreichen.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann oft nicht vollständig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Um diese Einschränkungen zu kompensieren und damit Sie nicht zu viele Einschnitte bei der späteren Rente hinnehmen müssen, kann die Rentenversicherung das Familienengagement honorieren. Für die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen können Sie einen Rentenanspruch erwerben, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.

Rechtliche Lage bei der Pflege von Angehörigen

Müssen Sie aufgrund der Pflege eines Angehörigen Ihren Beruf komplett aufgeben oder können Sie deswegen nur verkürzt arbeiten, kann die Pflegeversicherung für Sie die Beiträge zur Rentenversicherung übernehmen. Die Pflege von Angehörigen gilt als ehrenamtliche Pflege und wird vom Gesetzgeber wie eine Erwerbstätigkeit behandelt. Damit die Pflegekasse des von Ihnen gepflegten Angehörigen die Beiträge für Sie zahlt, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Sie dürfen aufgrund der Pflege pro Woche nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
  • Die Notwendigkeit der Pflege muss vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestätigt worden sein.
  • Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Sie müssen Ihren Angehörigen mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage wöchentlich.
  • Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung des Angehörigen.

Additions- und Mehrfachpflege

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Beitragszahlung der Pflegeversicherung zur Rentenversicherung noch nicht mit der Pflege von einem Angehörigen, können Sie auch mehrere Angehörige pflegen. Sie erfüllen die Voraussetzungen, wenn Sie für die Pflege mindestens zwölf Stunden in der Woche aufwenden.

Es ist auch möglich, sich die Pflege eines Angehörigen mit einer weiteren Person zu teilen. So können Sie beispielsweise gemeinsam mit Ihren Geschwistern einen Angehörigen pflegen und dann die Rentenansprüche untereinander aufteilen. Voraussetzung dafür ist, dass jede der pflegenden Personen wöchentlich mindestens zehn Stunden für die Pflege aufbringt.

Auswirkungen der Pflege auf die Rente

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, rechnet die Rentenversicherung die Pflegezeit als Beitragszeit auf die Wartezeit an. Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, damit Sie einen Rentenanspruch erwerben können. Die Pflegekasse zahlt Beiträge für die Rente, sodass sich Ihre Rente erhöhen kann, ohne dass Sie selbst Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad, von der Pflegeleistung und davon ab, ob Sie die Pflegetätigkeit in den alten oder den neuen Bundesländern ausführen.

Fragebogen zur Prüfung von Rentenansprüchen

Damit Ihre Pflegetätigkeit als Beitragszeit anerkannt wird, müssen Sie einen "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" ausfüllen. Diesen Antrag reichen Sie bei der Pflegekasse ein. Einen Anspruch auf Anerkennung der Pflegezeit haben Sie ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Die Pflege kann nicht rückwirkend angerechnet werden.

Mindestbeitragszeit früher erreichen

Sie haben keinen expliziten Anspruch darauf, aufgrund einer Pflegetätigkeit früher oder ohne Abzüge in Rente zu gehen. Da Sie jedoch die Mindestbeitragszeit schneller erreichen können und Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit erwerben, ist ein früherer Renteneintritt zumindest theoretisch möglich. Wann Sie tatsächlich in Rente gehen können, ist von Ihrer persönlichen Erwerbsbiografie abhängig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente" (Stand: 30.06.2023)
  • pflege.de: "Rente für pflegende Angehörige" (Stand: 30.06.2023)
  • Eigene Recherche
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