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Urteil: Krankenkassen müssen höherwertige Hörgeräte zahlen


Urteil
Krankenkassen müssen höherwertige Hörgeräte zahlen

Von dpa
26.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Schwerhörige Arbeitnehmer müssen sich auf ihr Hörgerät im Joballtag verlassen können.Vergrößern des BildesSchwerhörige Arbeitnehmer müssen sich auf ihr Hörgerät im Joballtag verlassen können. (Quelle: Bernd Weissbrod./dpa)
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Darmstadt (dpa/lhe) - Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten höherwertige Hörgeräte bezahlen, wenn damit Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können. Behinderte Menschen hätten einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation.

Berufliche Einschränkungen sollen damit vermieden werden, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem Urteil mit (AZ L 1 KR 229/17). Hierzu gehörten auch Hilfsmittel wie Hörgeräte. In dem Fall hatte ein schwerhöriger Bau-Projektleiter geklagt und Recht bekommen. Er argumentierte, bei Besprechungen auf Großbaustellen wechselnden Geräuschkulissen ausgesetzt zu sein. Er benötige daher ein Hörgerät, das sich hierauf automatisch einstelle.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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