Immun gegen die Krankheit Masernimpfpflicht tritt in Kraft: Was sich jetzt ändert

Ab dem 1. März gibt es in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Wer ist von der neuen Regelung betroffen und welche Ausnahmen gibt es? Verweigerern drohen empfindliche Strafen.
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt für Kinder?
- Wie wird mit bereits betreuten Kindern verfahren?
- Für welche Erwachsenen gilt die Impfpflicht?
- Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
- Kann eine Zwangsimpfung angeordnet werden?
- Welche Sanktionen drohen bei Impfverweigerung?
- Welchen Masernimpfstoff gibt es?
- Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
- Warum lassen manche Eltern ihre Kinder nicht impfen?
Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Nicht nur Kinder, auch einige Erwachsenengruppen müssen nachweisen, dass sie immun gegen die Krankheit sind. Die Regelungen im Einzelnen:
Was gilt für Kinder?
Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Tagespflege müssen ab sofort alle Kinder ab einem Jahr nachweislich gegen Masern geimpft sein. In der Regel reicht die Vorlage des Impfausweises. Für die Kontrolle zuständig ist die Schul- oder Kitaleitung.
Das gilt auch für alle Mitarbeiter sowie das Personal in medizinischen Einrichtungen. Kinder ab zwei Jahren müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen haben oder eine ausreichende Immunität gegen Masern per Labortest nachweisen. Auch in Flüchtlingsunterkünften und in Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, gilt die Masernimpfpflicht.
Wie wird mit bereits betreuten Kindern verfahren?
In diesem Fall gilt eine Übergangsregelung. Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 bei der Kitaleitung oder dem Träger vorlegen.
Für welche Erwachsenen gilt die Impfpflicht?
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen "Gemeinschaftseinrichtungen". Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch die Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. Auch hier gilt die Übergangsfrist bis Juli 2021.
Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
Ja. Ausgenommen davon sind Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff mit einem Attest nachweisen. Gleiches gilt für alle bis 1970 Geborenen, weil davon ausgegangen wird, dass sie entweder geimpft wurden oder die Krankheit hatten und damit immun sind.
Kann eine Zwangsimpfung angeordnet werden?
Nein. "Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.
Welche Sanktionen drohen bei Impfverweigerung?
Kitas und Tagesmütter sollen ungeimpfte Kinder abweisen. In den Schulen ist das wegen der gesetzlichen Schulpflicht nicht möglich. Über ungeimpfte Schüler muss die Schulleitung das Gesundheitsamt informieren, das dann Kontakt zu den Eltern aufnimmt. Wer sich wiederum als Mitarbeiter einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung verweigert, dem droht ein Tätigkeitsverbot.
In letzter Konsequenz müssen Eltern von nicht geimpften Kindern mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen Kitaleitungen verhängt werden, die ungeimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge liegt es aber im Ermessen der zuständigen Behörde, ob nach Ablauf einer gesetzten Frist ein Bußgeld oder zusätzlich ein Zwangsgeld verhängt wird.
Welchen Masernimpfstoff gibt es?
Für die Impfung gegen Masern gibt es in Deutschland derzeit nur Kombinationsimpfstoffe gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) oder zusätzlich gegen Varizellen. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der Ständigen Impfkommission empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten und mit den Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Mumps und Röteln zu verhindern. Die Impfpflicht besteht auch, wenn nur ein Mehrfachimpfstoff bereitsteht.
Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1.000 Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.
Warum lassen manche Eltern ihre Kinder nicht impfen?
Manche vergessen dies schlichtweg oder finden den Extrabesuch beim Arzt unpraktisch. Andere unterlassen dies aber auch aus Furcht vor Nebenwirkungen. Vor Jahren brachten Impfkritiker sogar Autismus mit der MMR-Impfung in Verbindung. Das wurde in mehreren Studien eindeutig widerlegt.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.