t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Rentenfrage: Was heißt Teilerwerbsminderung für meine spätere Rente?


Rentenfrage
Was bedeutet Teilerwerbsminderungsrente für meine Altersrente?

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 06.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Rentnerin sichtet Dokumente (Symbolbild): Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, kann noch Rentenpunkte hinzuverdienen.Vergrößern des Bildes
Rentnerin sichtet Dokumente (Symbolbild): Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, kann noch Rentenpunkte hinzuverdienen. (Quelle: Sneksy/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was bedeutet Teilerwerbsminderungsrente für die spätere Altersrente?

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird der erarbeitete Rentenanspruch zu 50 Prozent ausgezahlt. Hierbei wird berücksichtigt, dass noch eine zeitgleiche Berufstätigkeit möglich ist. "Für die spätere Altersrente werden dann alle erworbenen Entgeltpunkte mit einbezogen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

"Haben Sie eine Beschäftigung neben Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausgeübt, werden hierfür Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt", sagt sie weiter. Die Rentenversicherung prüfe bei dem Bezug einer späteren Altersrente, ob diese Beitragszahlung die Altersrente zusätzlich erhöht.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Möglicherweise kommt auch noch die Grundrente hinzu. "Diese ist keine Mindestrente", erklärt Sennewald. "Vielmehr prüft die Rentenversicherung, ob Zeiten eines geringen Verdiensts durch einen Grundrentenzuschlag erhöht werden können, wenn mindestens 33 Versicherungsjahre vorliegen."

Ob zu einer Rente ein Grundrentenzuschlag gezahlt wird, prüfe die Deutsche Rentenversicherung automatisch, auch bei den bereits laufenden Rentenzahlungen. Diesen Zuschlag gebe es zu Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung (auch bei teilweiser Erwerbsminderung), Renten für Hinterbliebene und Erziehungsrenten. "Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen", so die Expertin.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website