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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pauschalen teilweise uralt Bund der Steuerzahler kritisiert Steuerpläne der Bundesregierung

Am Montag befasst sich der Finanzausschuss mit dem Jahressteuergesetz. Doch die darin enthaltenen Entlastungen reichen nicht, sagt der Steuerzahlerbund.
Ab 2023 können Bürger mit Erleichterungen bei der Steuer rechnen. So plant die Bundesregierung unter anderem Entlastungen für Rentner, Arbeitnehmer und Sparer, über die am kommenden Montag der Finanzausschuss des Bundestags berät. Vor dieser Anhörung zum Jahressteuergesetz 2022 regt sich jedoch Kritik an den Plänen.
Wie aus einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium hervorgeht, die t-online exklusiv vorliegt, fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), mehrere steuerliche Pauschalen und Freibeträge an die Inflation anzupassen. Zwar sieht auch der Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zum Teil höhere Freibeträge vor, diese gehen dem Verband aber nicht weit genug.
"Längst nicht ausreichend"
Die Anpassungen seien überfällig, heißt es in der Stellungnahme, "aber längst nicht ausreichend." Denn die durch die hohe Inflation verursachten Kosten lägen noch deutlich darüber. "Wir sind der Auffassung, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden sollten", so der BdSt.
Was ist das Jahressteuergesetz?
Das Jahressteuergesetz 2022 ändert mit mehr als 100 Einzelregelungen diverse Gesetze quer durch das Steuerrecht. Die Bundesregierung reagiert damit unter anderem auf EU-Vorgaben und Gerichtsurteile und regelt neu aufgekommene steuerliche Fragen. Jahressteuergesetze werden immer zum Ende eines Kalenderjahres verabschiedet.
Welchen Unterschied das für die Bürger machen würde, hat der Verband gleich mitberechnet. So sollte beispielsweise die bereits geplante Erhöhung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro im Jahr um 100 Euro stärker ausfallen. Gleiches gilt für das Vorhaben der Regierung, die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Lesen Sie hier, was der Sparerpauschbetrag ist, und hier, was Sie zur Homeoffice-Pauschale wissen sollten.
"Arbeitnehmer sollten aus unserer Sicht alle Tage im Jahr, die sie im Homeoffice arbeiten, ansetzen können", fordert der Steuerzahlerbund. "Wenn wie bei der Entfernungspauschale von 200 bis 220 Tagen maximal im Jahr ausgegangen wird, dann wäre der anzusetzende Betrag bei 5 Euro pro Tag aktuell 1.100 Euro bei 220 Tagen."
Steuerzahlerbund verlangt höhere Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wiederum, besser bekannt als Pendlerpauschale, kommt im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 gar nicht vor. Der Steuerzahlerbund spricht sich für eine Erhöhung auf mindestens 45 Cent aus – und zwar ab dem ersten Kilometer. Aktuell beträgt die Pauschale 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 38 Cent.
"Eine Anhebung ist mehr als geboten, denn die Entfernungspauschale wurde seit Jahren nicht genügend an die gestiegenen Preise angepasst", heißt es in dem Papier. Von der Pendlerpauschale profitieren alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen.
Damit mehr Pendler vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen, schlägt der Steuerzahlerbund zudem vor, die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro abzuschaffen, wenn Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Stattdessen sollte es möglich sein, die kompletten Kosten anzusetzen – beispielsweise für eine Bahncard 100.
BdSt: Rentner sollten stärker entlastet werden
Kritik übt der Verband auch an der geringen Werbungskostenpauschale für Rentner. Inflationsbedingt sollte diese von derzeit 102 Euro im Jahr auf 570 Euro im Jahr steigen. "Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf."
Welche Erhöhungen der BdSt unter anderem noch für nötig hält, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
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Steuerliche Freibeträge und Pauschalen sorgen dafür, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt. Dadurch müssen Sie weniger Steuern zahlen oder erhalten sogar eine Erstattung.
- Stellungnahme und Berechnungen des Bund der Steuerzahler (BdSt)
- Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (20/3879).