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Rentenfrage: Bekommen DDR-Geschiedene Rentenpunkte vom Ex?


Rentenfrage
Wann bekommen in der DDR Geschiedene Rentenpunkte vom Ex?


Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Seniorin hält einen Rentenbescheid (Symbolbild): Für ehemalige DDR-Bürger gelten beim Versorgungsausgleich andere Regeln.Vergrößern des Bildes
Seniorin hält einen Rentenbescheid (Symbolbild): Für ehemalige DDR-Bürger gelten beim Versorgungsausgleich andere Regeln. (Quelle: Nikito/imago-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wann bekommen in der DDR Geschiedene ihre Rentenpunkte?

Der Versorgungsausgleich greift in den neuen Bundesländern bei Ehescheidungen ab dem 1. Januar 1992. Das heißt umgekehrt: "Für die Eheleute, deren Ehe bis zum 31. Dezember 1991 geschieden wurde, gilt ein Versorgungsausgleich entsprechend nicht", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Der Versorgungsausgleich könne in diesen Fällen grundsätzlich auch nicht nachgeholt werden.

Der Versorgungsausgleich regelt, dass Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, fair unter den ehemaligen Partnern geteilt werden. Denn diese werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und gehören Ihnen damit zu gleichen Teilen. Wie das in der Praxis genau funktioniert, lesen Sie hier.

DDR-Rentner können auf Einmalzahlung hoffen

Anfang 2023 sollen Rentner, die einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens in der ehemaligen DDR verbracht haben und deren gesetzliche Rente nahe der Altersgrundsicherung liegt, eine Einmalzahlung aus einem neuen Härtefallfonds beantragen können. Gleiches gilt für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze.

Sie können dabei mindestens 2.500 Euro erwarten. Entscheiden sich die Bundesländer bis zum 31. März 2023, sich am Fonds zu beteiligen, können Betroffene in den beteiligten Ländern sogar auf 5.000 Euro hoffen. Den Antrag dafür stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, sobald die Stiftung für den Härtefallfonds im kommenden Frühjahr gegründet sein wird. Wann das Geld genau fließen könnte, muss laut Bundesregierung noch abgewartet werden.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Hintergrund des Fonds ist vor allem ein jahrzehntelanger Streit über bestimmte Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Betroffen sind zum Beispiel Zusatzrenten für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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