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Verbraucherschützer: Doppelte Kosten bei der Riester-Rente


Bei Beitragsänderungen
Riester-Rente: Viele Sparer zahlen doppelt

Von dpa
18.09.2019Lesedauer: 2 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)
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Verbraucherschützer untersuchten die Folgen von zulagenbedingten Änderungen des Beitrags der Riester-Rente. Dabei stellt sich heraus, dass eine Vielzahl an Versicherungsnehmern doppelt zur Kasse gebeten werden.

Riester-Sparer werden Verbraucherschützern zufolge in manchen Fällen doppelt zur Kasse gebeten. Bei einer Umfrage gaben 15 von 34 Versicherungsunternehmen an, bei zulagenbedingten Änderungen des Beitrags erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben, wie aus einer Erhebung der Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg hervorgeht.

Verbraucher mit Kindern sind besonders betroffen

Die doppelte Berechnung belaste vor allem Riester-Sparer mit Kindern. Verbraucher, die für laufende Verträge nach der Geburt des Nachwuchses Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken, werden demnach von einigen Versicherern noch einmal zur Kasse gebeten. Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag für die Riester-Rente wieder erhöhen, zahlten sie erneut Abschluss- und Vertriebskosten.

Das widerspreche der Intention des Gesetzgebers, kritisierte Sandra Klug, Verischerungsexpertin. "Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert."

Manche Lebensversicherer interpretieren den Angaben zufolge eine Senkung des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellungen. Jede Wiedererhöhung des Beitrags werde dann wie ein Neuabschluss des Vertrags behandelt und führe zu neuen Kosten. Klug hält dieses Vorgehen für rechtlich problematisch. Es widerspreche der politisch beabsichtigten Flexibilität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen.

Ähnliche Doppelbelastungen ergeben sich den Angaben zufolge auch für Verbraucher mit schwankenden Einkünften und sich entsprechend ändernden Eigenbeiträgen. Betroffen seien zudem Riester-Sparer, sofern sie nach der jüngsten Erhöhung der Grundzulage ihren Eigenbeitrag entsprechend gesenkt hätten.

Fördersystem sollte vereinfacht werden

Der Versicherungsverband GDV erklärt, dass aufgrund der komplexen Riester-Fördersystematik es in wenigen, besonderen Fallkonstellationen zu einer zusätzlichen Abschlusskostenbelastung kommen könnte. Geschätzt dürften weniger als einer von 1.000 Riester-Kunden betroffen sein.

Der Verband setze sich dafür ein, dass die Mitglieder individuelle Lösungen auf dem Kulanzweg fänden. "Grundsätzlich sollte das Fördersystem allerdings so vereinfacht werden, dass das Problem gar nicht mehr auftreten kann." Insgesamt gab es zuletzt etwa 10,8 Millionen Riester-Versicherungsverträge.

Ausgangspunkt war der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte. Die Versicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb. Nach Berechnungen der Verbraucherschützer würden sich die Mehrkosten für die Kinderzulage und anschließender Wiedererhöhung des Eigenbeitrages auf mehr als 360 Euro belaufen.

Verbraucherschützer: Staatlich organisiertes Produkt wäre geeigneter

"Diese Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorge ist, angemessen auf Veränderungen in der Lebenswirklichkeit zu reagieren", argumentierte Dorothea Mohn, Teamleiterin des Finanzmarktes im Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer plädieren für ein staatlich organisiertes Produkt zur privaten Altersvorsorge.

Die Marktwächter hatten zum Jahreswechsel 85 Versicherungsunternehmen angeschrieben, zehn Unternehmen gaben an, kein Riesterprodukt zu anzubieten, 34 Assekuranzen antworteten auf die Anfrage.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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