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Gesundheitspersonal und Co.: Bundestag und Bundesrat für begrenzte Corona-Impfpflicht


Gesundheitspersonal und Co.
Bundestag und Bundesrat für begrenzte Corona-Impfpflicht

Von dpa
Aktualisiert am 10.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Bundestag und Bundesrat haben eine begrenzte Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal beschlossen.Vergrößern des BildesBundestag und Bundesrat haben eine begrenzte Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal beschlossen. (Quelle: Tom Weller/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat demGesetzder Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. In der Sondersitzung der Länderkammer fiel das Votum einstimmig aus.

Die Änderung desInfektionsschutzgesetzeshatte erst kurz zuvor den Bundestag passiert. Dort stimmten 571 Abgeordnete dafür. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

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