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Rente – CDU-Vorschlag: Kippt das einheitliche Renteneintrittsalter?


Radikale CDU-Ideen
Gehen wir künftig alle in einem anderen Alter in Rente?


Aktualisiert am 03.12.2020Lesedauer: 4 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)

CDU-Politiker haben mit einem Vorschlag für Aufsehen gesorgt: Das einheitliche Renteneintrittsalter solle wegfallen. Doch ist ein solcher Plan überhaupt realistisch?

"Wann ist es endlich so weit, wann darf ich in Rente gehen?" Fragen wie diese stellen sich viele Arbeitnehmer. Bislang ist die Antwort relativ einfach: Der Renteneintritt ohne Abschläge hängt von dem Jahr ab, in dem Menschen geboren sind. Verkürzt gesagt gilt: Wer früher auf die Welt kam, darf auch früher in Rente.

Das aber könnte sich bald ändern. Zumindest wenn es nach dem Willen einiger CDU-Politiker geht, die das aktuelle Rentenmodell radikal verändern wollen. Die Idee des Bundesfachausschusses Soziale Sicherung und Arbeitswelt der Partei: Das einheitliche Renteneintrittsalter soll abgeschafft werden.

Doch wie soll das funktionieren? Wie realistisch ist es, dass diese Idee umgesetzt wird? Und wie genau ist der Renteneintritt eigentlich derzeit geregelt?

Wie wird der Renteneintritt momentan geregelt?

Zurzeit gilt: Um eine staatliche Altersrente ohne Abschläge zu beziehen, müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben – die sogenannte Regelaltersgrenze. Wo diese für Sie genau liegt, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren sind. Für verschiedene Jahrgänge kann sich der reguläre Rentenstart also unterscheiden. Für Angehörige desselben Jahrgangs ist die Regelaltersgrenze einheitlich.

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung, wie folgende Tabelle zeigt.

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Ohne Abschläge ist ein früherer Renteneintritt nur möglich, wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Dann können Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Diese wird landläufig häufig als Rente mit 63 bezeichnet.

Wie will die CDU die Rente reformieren?

Der Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt der CDU hat drei grundlegende Änderungsideen für die der gesetzlichen Rente beschlossen.

  • Renteneintritt: Die einheitliche Regelaltersgrenze soll abgeschafft werden. Die CDU-Politiker möchten so die steigende Lebenserwartung in das Renteneintrittsalter einplanen. "Daher ist zu prüfen, in welchem Umfang die gewonnene Lebenszeit ausgewogen auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt werden kann", heißt es verschwurbelt in dem Papier. Das Ziel sei eine Regelung für einen individuellen Übergang in die Rente statt eines "fixen gesetzlichen Renteneintrittsalters für alle". Im Klartext: Wer länger lebt, soll auch länger arbeiten. Erreicht werden solle das in einem Stufenmodell, in dem es stärkere Anreize für längeres Arbeiten geben soll, etwa in Form höherer Zuschläge. Ebenfalls unklar ist, wer die individuelle Lebenserwartung festlegt – und ob das überhaupt nötig ist (siehe unten).
  • Rentenfinanzierung: Die gesetzliche Rentenversicherung will der CDU-Ausschuss langfristig in ein Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umbauen. Bislang werden die Beiträge der heutige Arbeitnehmergeneration dazu genutzt, die heutigen Rentner zu finanzieren. Für die Umstellung auf den Mix soll der Bund eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Rentenversicherung einrichten, die einen Fonds aufbaut und betreut. Das ist letztlich ein Geldkorb, der in den Kapitalmarkt – also in Aktien oder Anleihen – investiert wird.
    Der Fachausschuss spricht sich zudem dafür aus, die Rentenversicherungsfreiheit für Minijobber aufzuheben.
  • Betriebliche und private Vorsorge: Für Geringverdiener soll eine betriebliche oder private Altersvorsorge ab der nächsten Wahlperiode zur Pflicht werden. Die Arbeitgeber sollen einen "substanziellen Beitrag" dazu leisten. Die Riester-Rente soll mittelfristig durch ein Standardvorsorgeprodukt ersetzt werden, das auf Aktien basiert. Arbeitnehmer sollen bei dieser Absicherung automatisch mitmachen, es sei denn sie widersprechen ausdrücklich. Auch Beamte sollen das Vorsorgeprodukt abschließen können, heißt es in dem Papier.

Noch radikalere Vorschläge finden sich in dem jetzigen Papier nicht mehr. So wurde Mitte November öffentlich, dass die CDU-Politiker offenbar planen, auch Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen zu lassen. Diese Idee ist nun wieder vom Tisch.

Wie realistisch ist der CDU-Vorschlag?

Nicht sonderlich. Das hat gleich mehrere Gründe. Abgesehen davon, dass es sich nur um einen Vorschlag einer CDU-Arbeitsgruppe handelt und nicht um die Beschlusslage der gesamten Partei, ist er noch wenig konkret.

Insbesondere die Frage, wie das individuelle Renteneintrittsalter umgesetzt werden soll, lassen die Politiker offen. Wörtlich heißt es in dem Vorschlag, dass "die unterschiedlichen sozialen Lebenssituationen sowie die weitere Entwicklung der Lebenserwartung bei den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen" seien. Was das in der Praxis bedeutet, lassen die Politiker offen.

Rentenexperte Florian Blank vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) warnte davor, dass die Politik die individuellen Lebenslagen Einzelner dazu nutzt, um einen Risikoaufschlag – wie etwa in der privaten Krankenversicherung – in der gesetzlichen Rente aufzulegen. "Bei einer Individualisierung des Renteneintritts müsste sehr sensibel vorgegangen werden, um neue Ungerechtigkeiten zu vermeiden", sagte er t-online.

Individuelles Renteneintrittsalter "kontraproduktiv"

Jochen Pimpertz, Ökonom am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW), ergänzt: "Bereits jetzt ist das Renteneintrittsalter flexibel gestaltbar." Er verweist darauf, dass es die Möglichkeit gibt, vor der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente zu gehen – oder über diese Grenze hinaus länger zu arbeiten.

"Aufgrund des demografischen Wandels ist es jedoch kontraproduktiv, den Renteneintritt weiter zu individualisieren", sagte Pimpertz im Gespräch mit t-online. "Die Abschaffung des einheitlichen Renteneintrittsalters könnte der Rentenkasse schaden."

"Renteneintrittsalter nicht durch Hintertür anheben"

Blank warnt indes davor, die Abschaffung des einheitlichen Rentenalters dafür zu nutzen, "das Renteneintrittsalter durch die Hintertür anzuheben". "Das Rentenalter ist nicht die einzige Stellschraube, um die Finanzierbarkeit der Rente angesichts steigender Lebenserwartung sicherzustellen." So sollte man auch versuchen, Frauen in die Erwerbstätigkeit zu holen, so der Experte.

Ohnehin hängt die Umsetzung des Vorschlags von den Ergebnissen der Bundestagswahl 2021 ab. Ein Kanzler Friedrich Merz dürfte andere Pläne für die Altersvorsorge haben als ein Kanzler Norbert Röttgen (beide CDU) – oder eine Kanzlerin Annalena Baerbock (Grüne).

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
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