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"Evident realitätsfern": Karlsruhe kippt hohen Steuerzins


Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe kippt hohen Steuerzins

Von dpa
Aktualisiert am 18.08.2021Lesedauer: 4 Min.
Sechs Prozent Steuerzinsen im Jahr: Diese Regelung ist angesichts der Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig.Vergrößern des BildesSechs Prozent Steuerzinsen im Jahr: Diese Regelung ist angesichts der Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Nennenswerte Zinsen gibt es seit langem so gut wie nirgendwo mehr, das wissen Sparerinnen und Sparer aus leidvoller Erfahrung. Einzige Ausnahme: die Finanzbehörden. Sie hielten unverdrossen an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von sechs Prozent im Jahr fest.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht der profitablen Praxis ein Ende bereitet. Die nun veröffentlichteEntscheidungdürfte sich auf etlichen Konten bemerkbar machen - auch wenn die Details noch zu klären sind. (Az. 1 BvR 2237/14 u.a.)

Was sind Steuerzinsen?

Finanzamtszinsen können bei Steuernachzahlungen und -erstattungen fällig werden, und zwar in der Regel dann, wenn sich die Festsetzung um mehr als 15 Monate verzögert. Anders als der Säumniszuschlag bei verspäteter Steuererklärung stellt der Zins keine Bestrafung dar. Alle Steuerzahlerinnen und -zahler sollen gleichmäßig belastet werden. Wird ein Teil der Steuer erst im Nachhinein entrichtet oder liegen zu viel gezahlte Steuern lange beim Fiskus, ist dieses Prinzip gestört. Die Zinsen sollen die Gewinne ausgleichen, die mit dem Geld in der Zwischenzeit hätten gemacht werden können. Sie werden im Steuerbescheid festgelegt. Bei Erstattungen profitiert der Steuerzahler, bei Nachzahlungen der Fiskus. Der Zins gilt bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

Warum ist die Höhe der Zinsen ein Problem?

Der einheitliche Zinssatz wurde 1961 bei 0,5 Prozent monatlich festgelegt (das entspricht sechs Prozent im Jahr) und bei einer Steuerreform 1990 übernommen. Seither hat der Gesetzgeber nichts daran geändert - auch nicht in der historischen Niedrigzinsphase. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass der Zins mit der Realität am Kapitalmarkt nichts mehr zu tun hat: Es würden Gewinne abgeschöpft, die so im Moment gar nicht zu erzielen sind. Für den, der die Zinsen bekommt, ist das eine feine Sache - aber der andere zahlt drauf.

Was für Auswirkungen hat so eine Schieflage?

Vor allem Unternehmen, die hohe Summen an Steuern bezahlen, müssen drastische Nachforderungen fürchten. In Karlsruhe hatten zwei Firmen geklagt, deren Gewerbesteuer nach einer Steuerprüfung deutlich nach oben korrigiert worden war. In dem einen Fall erhöhten sich die zu zahlenden Zinsen dadurch von 423 Euro auf mehr als 194.000 Euro. Auch bei dem zweiten Unternehmen ging es um einen sechsstelligen Betrag. Bei privaten Steuerzahlerinnen und -zahlern sind die Summen sehr viel kleiner. Aber auch hier kann der Zins unverhältnismäßig hoch wirken.

Was hat das Verfassungsgericht jetzt entschieden?

Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats halten den Zinssatz spätestens seit 2014 für "evident realitätsfern" und damit verfassungswidrig. Um den Staatshaushalt keinen allzu großen Unsicherheiten auszusetzen, ordnen sie Korrekturen aber nur für neuere Bescheide seit 2019 an. An Zinsen, die vorher festgesetzt wurden, wird nicht mehr gerüttelt. Der Gesetzgeber bekommt Zeit bis spätestens Ende Juli 2022, um den Steuerzins neu zu regeln. Eine konkrete Höhe oder Obergrenze nennt das Gericht nicht. Es liegt aber auf der Hand, dass der Zinssatz spürbar gesenkt werden muss.

Was heißt das für die Steuerzahlerinnen und -zahler?

Wer seit 2019Nachzahlungszinsengezahlt oder Erstattungszinsen bekommen hat, dürfte von den nachträglichen Änderungen betroffen sein. Voraussetzung ist, dass der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das dürfte aber in vielen Fällen so sein. Denn wegen der unklaren Rechtslage hatten die Finanzämter die Zinsen in sämtlichen Bescheiden seit Mai 2019 nur vorläufig festgesetzt. Wer zuviel Zinsen gezahlt hat, wird wohl Geld zurückbekommen. Umgekehrt gilt aber auch: Wer sich über eine Steuererstattung mit üppiger Verzinsung gefreut hat, muss möglicherweise etwas zurückzahlen. Um welche Beträge es geht, lässt sich noch nicht sagen. Das hängt davon ab, auf welche Höhe der Zinssatz für die Zukunft festgesetzt wird. Es ist auch unbekannt, wie viele Bescheide betroffen sind.

Um welche Summen geht es für den Fiskus?

Auch das lässt sich noch nicht beziffern. In der Vergangenheit hatte der Staat mit den hohen Zinsen aber ein gutes Geschäft gemacht. Zwischen 2010 und 2018 waren die Einnahmen aus den Nachzahlungszinsen immer höher als die Summe der Zinsen, die Bund, Länder und Gemeinden auf Erstattungen zahlen mussten. In manchen Jahren machte die Differenz mehr als eine Milliarde Euro aus. Nur 2019 zahlte der Fiskus gut 550 Millionen Euro drauf, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag aus dem April 2020 hervorgeht. Inwieweit dieser Einbruch mit zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2018 zusammenhängt, bleibt darin offen. Damals hatte der BFH erstmals "schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" der Steuerzinsen geäußert. Als Reaktion darauf hatten die Behörden seither in bestimmten Fällen vorläufig auf das Eintreiben der Zinsen verzichtet.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Finanzministerium will das Problem schnell angehen. Man werde "zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zügig die Vorbereitungen treffen, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen", erklärte Staatssekretär Rolf Bösinger. Die gesetzliche Neuregelung muss dann nach der Bundestagswahl angegangen werden.

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