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PC und Co.: Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung


PC und Co.
Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung

Von dpa
23.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Teure technische Geräte für den Job angeschafft? Inzwischen können die Anschaffungskosten gleich im ersten Jahr in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.Vergrößern des BildesTeure technische Geräte für den Job angeschafft? Inzwischen können die Anschaffungskosten gleich im ersten Jahr in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Computer und Software für Job oder Studium angeschafft? Dann können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Und zwar nach neuester Gesetzgebung gleich im ersten Jahr in voller Höhe.

Das war bis zuletzt anders. Die Neuerung geht aus einemSchreibendes Bundesfinanzministeriums hervor, auf das Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hinweist.

In der Vergangenheit war eine Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nur möglich, wenn der Kaufpreis nicht mehr als 800 Euro netto betrug. Für Anschaffungen von Computer und Co. entfällt diese Grenze seit 2021. Somit unterliegen auch hochpreisige Geräte nicht mehr der dreijährigen Abschreibung. Die steuerliche Ersparnis kommt Arbeitnehmenden sowie Unternehmerinnen und Unternehmern damit schneller zugute.

Belege für Einkommensteuererklärung aufheben

Unternehmerinnen und Unternehmer können die Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen. Arbeitnehmende, die berufsbedingt einen Computer, Zubehör oder entsprechende Software kaufen, können die Kosten bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben. "Belege für die Anschaffungen sollten daher aufbewahrt werden", sagt Karbe-Geßler. "Insbesondere dann, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro überschritten wird".

Zwingend vorgeschrieben ist allerdings, die Wirtschaftsgüter in ein Bestandsverzeichnis aufzunehmen. Auch diese Regelung gilt bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Eine Anwendung anderer Abschreibungsmethoden, zum Beispiel die Verteilung auf mehrere Jahre, ist grundsätzlich weiterhin möglich.

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