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Rentenfrage: Gibt es Rentenpunkte für Ausbildungszeiten?


Rentenfrage
Gibt es Rentenpunkte für Ausbildungszeiten?


22.10.2022Lesedauer: 1 Min.
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Kinderkrankenpflegerin bei der Arbeit (Symbolbild): Schul- und Studienzeiten sind für die spätere Rente keine verlorenen Jahre.Vergrößern des Bildes
Kinderkrankenpflegerin bei der Arbeit (Symbolbild): Schul- und Studienzeiten sind für die spätere Rente keine verlorenen Jahre. (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird meine Ausbildung als Kinderkrankenschwester für die Rente anerkannt?

Bei der Ausbildung zur Krankenpflegerin wird in der Regel die überwiegend theoretische Ausbildung durch eine praktische Ausbildung ergänzt. "Es handelt sich um eine Fachschulzeit", erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Schul- und Studienzeiten sind beitragsfreie Anrechnungszeiten."

Diese Zeiten werden ab dem 17. Lebensjahr für maximal acht Jahre angerechnet. Für Schul- und Studienzeiten, die darüber hinausgehen, können Versicherte vor ihrem 45. Lebensjahr freiwillige Beiträge einzahlen. "Mithilfe dieser Anrechnungszeiten können Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen", sagt die Expertin weiter.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Diese Mindestversicherungszeit ist Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte und auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Reine Schul- und Studienzeiten würden nicht mit Entgeltpunkten bewertet, so Braubach.

"Jedoch erhalten Sie bei Fachschulzeiten für bis zu drei Jahre 75 Prozent des persönlichen Durchschnitts an Entgeltpunkten (maximal 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr) gutgeschrieben", sagt sie. "Damit erhöht sich Ihre spätere Rente."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung
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