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Handschriftlich und eindeutig: Worauf es bei Testamenten ankommt


Handschriftlich und eindeutig
Worauf es bei Testamenten ankommt

Von dpa
29.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Den letzten Willen muss man handschriftlich verfassen - andernfalls ist ein selbstverfasstes Testament ungültig.Vergrößern des BildesDen letzten Willen muss man handschriftlich verfassen - andernfalls ist ein selbstverfasstes Testament ungültig. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Erbe regeln will, schreibt ein Testament. Damit sollte im Erbfall eigentlich alles geregelt sein. Das Problem: Das Erbrecht ist kompliziert. Wer Raum für Interpretationen lässt, riskiert, dass es Streit unter den Erben gibt. Wer das vermeiden will, kann sich rechtliche Beratung holen. Drei grundsätzliche Tipps:

1. Die richtige Form

Füller oder Kugelschreiber benutzen viele im Alltag immer seltener. Wer sein Testament verfassen möchte, sollte sich aber nicht an den Computer setzen. Denn wenn man es selbst verfasst, ist ein Testament nur in der handschriftlichen Form auch wirksam, erklärt die Stiftung Warentest. Ein ausgedrucktes Dokument hat keine Gültigkeit. Wichtig ist auch, dass die Unterschrift nicht fehlen darf. Die Alternative ist ein notarielles Testament. Das kann sich bei großen Vermögen oder vielen Erben ohnehin lohnen.

2. Die richtige Verteilung

Bevor das Testament geschrieben wird, sollten sich Erblasser einen Überblick darüber verschaffen, was sie hinterlassen möchten. Wichtig: Zum Erbe gehören im Zweifel auch Schulden, zum Beispiel ein Immobilienkredit. Hilfreich für die Erben ist eine Auflistung der Vermögenswerte. Festgelegt werden sollte auch, wer erben soll. Gut ist es, wenn im Testament steht, wie das Erbe aufgeteilt und wer welche Teile des Nachlasses bekommen soll.

3. Die richtigen Worte

Bei Testamenten kommt es auf jedes Wort an. Bleibt etwas unklar, müssen nach dem Tod im Zweifel Gerichte die Worte auslegen. Die Tücke liegt dabei im Detail. Beispiel Geld: In Testamenten ist oft von Barvermögen die Rede. Für Juristen ist damit in der Regel nicht nur Bargeld in der Geldbörse oder im Sparschwein gemeint, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht. Der Begriff kann so ausgelegt werden, dass damit Vermögen gemeint ist, das kurzfristig verflüssigt werden kann - zum Beispiel Wertpapiere im Depot. Hier sollten also im Testament möglichst genaue Angaben gemacht werden.

Literatur: Das Nachlass-Set, Stiftung Warentest 2018, 2. Auflage, ISBN-13: 978-3-86851-283-0, 14,90 Euro

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