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Von Rente bis Bahntickets: Das ändert sich 2020 für Verbraucher


Rentenerhöhungen und günstigere Bahntickets
Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Von dpa
Aktualisiert am 29.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Reisende stehen vor einer Abflugtafel im Flughafen in München.Vergrößern des BildesReisende stehen vor einer Abflugtafel im Flughafen in München. Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen. (Quelle: Matthias Balk/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Mehr Rente, günstigere Bahnfahrten: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland 2020 ändert:

Bahn

Bahntickets im Fernverkehr sollen günstiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn hat schon angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weiterzugeben. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.

Fliegen

Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.

Gebäudesanierung

Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch hier bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.

Azubi-Mindestlohn

Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr - sofern der Bundesrat zustimmt.

Gesundheits-Apps

Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Masern-Impfpflicht

Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Patienten

Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Hebammen-Ausbildung

Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

Niedrigere Steuern auf Tampons und E-Paper

Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Renten

Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem sollen auf Betriebsrenten weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

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