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Ohne Rücktrittsrecht: Fitness-Vertrag nur aus wichtigen Gründen vorzeitig kündbar


Ohne Rücktrittsrecht
Fitness-Vertrag nur aus wichtigen Gründen vorzeitig kündbar

Von dpa
Aktualisiert am 27.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Um vorzeitig aus einem Fitness-Vertrag zu kommen, reicht eine pauschale Angabe von "gesundheitlichen Gründen" nicht aus.Vergrößern des BildesUm vorzeitig aus einem Fitness-Vertrag zu kommen, reicht eine pauschale Angabe von "gesundheitlichen Gründen" nicht aus. (Quelle: Britta Pedersen/zb/dpa./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa) - Kunden von Fitness-Studios können nach einem Amtsgerichtsentscheidung nicht pauschal "aus gesundheitlichen Gründen" fristlos aus einem Nutzungsvertrag aussteigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.

Das Gericht verurteilte einen Kunden, rund 1510 Euro an Nutzungsentgelten nachzuzahlen (AZ 31 C 2619/18(17)). Bereits eine Woche nach Abschluss des über zwei Jahre laufenden Vertrages hatte der Kunde wieder "aus gesundheitlichen Gründen" außerordentlich gekündigt.

Dazu legte er zwar ärztliche Atteste vor, schwieg sich allerdings zur Art seiner Krankheit und näheren Umständen aus. Der Studiobetreiber vermutete, dass es sich der Kunde lediglich "anders überlegt" haben könnte, und pochte auf Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen.

Laut Urteil ist der pauschale Hinweis auf "gesundheitliche Gründe" noch kein "wichtiger Grund", um einen Fitness-Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hätte darüber hinaus angeben müssen, welche gesundheitlichen Einschränkungen ihn konkret an dem Fitness-Training hindern. Ohne diese Angaben seien Risiken und Auswirkungen nicht nachprüfbar gewesen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers bestand für den fraglichen Vertrag kein Rücktrittsrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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