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Verbraucherschutz: So kommen Sie an Ihr Schmerzensgeld


Ob Unfall oder Behandlungsfehler
So kommen Sie an Ihr Schmerzensgeld

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 19.10.2017Lesedauer: 3 Min.
Wer sich bei einem Unfall unverschuldet den Arm bricht, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben.Vergrößern des BildesWer sich bei einem Unfall unverschuldet den Arm bricht, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. (Quelle: Bodo Marks/dpa-tmn-bilder)
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Wurden Sie bei einem Unfall, wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder bei einer Prügelei verletzt, können Sie Schmerzensgeld erstreiten. Wir erklären, worauf Sie achten müssen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und angemessen entschädigt werden.

Wer in einen Unfall verwickelt wurde oder vom Arzt eine falsche Diagnose bekommen hat, kann Schmerzensgeld fordern. Dafür sollte man sich zunächst an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Schmerzensgeld?

Was ist eigentlich Schmerzensgeld?

Grundsätzlich wird unter Schmerzensgeld eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche oder seelische Schäden verstanden. Beispiele sind Fälle, in denen der Geschädigte seinem Hobby wegen einer Verletzung nicht mehr nachgehen kann oder längere Zeit im Bett liegen muss.

Anspruch auf Schmerzensgeld können Menschen auch haben, wenn sie beleidigt wurden oder jemand Bilder von ihnen gegen ihren Willen veröffentlicht hat, sagt Claudia Keller, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Richterbunds. Nach Verkehrsunfällen komme es aber am häufigsten zu Schmerzensgeldforderungen.

Kein Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen

In der Beck'schen Schmerzensgeld-Tabelle sind Urteile gelistet, bei denen es um Schmerzensgeld ging. Keinen Anspruch haben Betroffene demnach oft bei sogenannten Bagatellverletzungen. Beispielsweise stufte ein Gericht einen "Blauen Fleck an der Schulter nach Wegschubsen mit der Hand" als Bagatellverletzung ein.

Das gleiche sei bei einem Muskelkater und einer psychischen Beeinträchtigung geschehen, bei der der Geschädigte "schockiert und zittrig" war, sagt der Rechtsanwalt Andreas Slizyk.

Ein Vorfall sollte dokumentiert werden

"Beim Nachweis des Schadens helfen beispielsweise polizeiliche Unfallakten, Arztberichte, Fotos oder Zeugenaussagen", sagt Slizyk. Bei schweren Verletzungen sei der Betroffene hierzu oft jedoch nicht in der Lage. Dann sollten die Angehörigen ein Tagebuch führen, in dem sie die Leidensgeschichte festhalten. Vor Gericht können Betroffene die Situation dann detailliert vorstellen.

Schmerzensgeld-Fälle werden oft außergerichtlich geklärt

Doch zu einem Prozess kommt es oft erst gar nicht. "Die allermeisten Schmerzensgeld-Fälle werden außergerichtlich erledigt", sagt Slizyk. Dies geschehe, indem der Verletzte sich an den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherer wendet und mit Beweismitteln überzeugend darlegt, dass er vom Verursacher verletzt wurde. Die Versicherung überprüft die Angaben, zahlt einen Vorschuss und schließlich das abschließende Schmerzensgeld.

Zu dem Vorschuss ist die Versicherung laut Slizyk verpflichtet. Können sich der Geschädigte und der Verursacher oder dessen Versicherer nicht einigen, müssen die Gerichte entscheiden. Dies geschieht entweder mit einem Urteil oder einem Vergleich.

Das Schmerzensgeld wird dann in aller Regel als Kapitalbetrag ausgezahlt. "Bei schweren Schädelhirnverletzungen oder Querschnittslähmungen bekommt der Geschädigte neben dem Kapitelbetrag auch eine Rente", fügt Slizyk hinzu.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Doch wie hoch kann eine Schmerzensgeldzahlung überhaupt ausfallen? 700.000 Euro erhielten die Eltern eines Kindes, das durch einen ärztlichen Behandlungsfehler schwere Gehirnschäden erlitten hatte, so Slizyk.

Weit höher sind oft die Schmerzensgeldzahlungen in den USA. Dort soll das Schmerzensgeld aber zugleich eine Strafe darstellen, ergänzt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch zwischen europäischen Ländern gebe es deutliche Unterschiede. So seien Schmerzensgelder in Italien in der Regel wesentlich höher, in der Schweiz oder Ungarn tendenziell niedriger.

Für Anspruch auf Schmerzensgeld brauchen Sie Beweise

Wer einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen will, sollte sich klar machen, dass er oder sie den Sachverhalt auch beweisen können muss. "Im gerichtlichen Verfahren gibt es immer mindestens einen Verlierer. Und oft war auch der Verlierer am Anfang überzeugt, er würde gewinnen", sagt Keller. Deshalb empfiehlt die Expertin eine vernünftige Einigung. Das sei oft sinnvoller als auf der Maximalforderung zu beharren.

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