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Nach BGH-Urteil: VW muss jetzt handeln – und zwar schnell


Diesel-Urteil
VW muss jetzt handeln – und zwar schnell


Aktualisiert am 25.05.2020Lesedauer: 3 Min.
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Urteil gefällt: Hier begründet der vorsitzende Richter des BGH das Urteil gegen VW. (Quelle: t-online)

"Sittenwidrig", "arglistig": Der Bundesgerichtshof hat beim Urteil im Diesel-Skandal nicht mit deutlichen Worten gespart. Nun müssen sich die Konzerne etwas einfallen lassen.

Dieses Urteil wünscht man in der derzeitigen Wirtschaftslage keinem Unternehmen. Volkswagen wird vermutlich in den kommenden Monaten noch einmal millionenschwere Beträge aufbringen müssen, um geprellte Kunden zu entschädigen. Die Marken und die Manager des Konzerns werden erneut gegen den schlechten Ruf kämpfen müssen, der durch neue Urteile immer wieder Nahrung erhält. Einfach wird das nicht. Dennoch ist es gut, dass der Bundesgerichtshof heute vormittag endlich Klarheit über die Ansprüche der Kunden an den Volkswagen-Konzern geschaffen hat: Wer ein Dieselauto mit manipuliertem Abgassystem gekauft hat, hat Anspruch auf Schadenersatz.

"Bewusst", "sittenwidrig", "arglistig" – mit diesen Vokabeln bewertet der Bundesgerichtshof das Verhalten des Volkswagen-Konzerns. Das Urteil betrifft zwar nur einen Einzelfall, ein Rentner aus Rheinland-Pfalz hatte geklagt, weil er seinen im Jahr 2014 gekauften Diesel-Sharan zurückgeben wollte. Doch es wirkt für rund 60.000 weitere Fälle allein bei Volkswagen. Und sollte der Europäische Gerichtshof in den kommenden Wochen in einem weiteren Urteil feststellen, dass Abschalteinrichtungen an Diesel-Wagen generell rechtswidrig sind, dürfte das ebenfalls tiefgreifende Konsequenzen haben, beispielsweise auch für den Mercedes-Konzern.

Hohe Entschädigungen in Deutschland verweigert

Vor fünf Jahren war Volkswagen in den USA mit Abschalteinrichtungen im Abgassystem von Dieselfahrzeigen aufgeflogen. In der Folge dieses Skandals stellte sich heraus, dass auch andere Auto-Konzerne Abschalteinrichtungen in ihre Abgasanlagen eingebaut hatten. Die Folge: Im Normalbetrieb auf den Straßen stießen die Autos wesentlich mehr Abgase aus als auf dem Prüfstand beim TÜV. In den USA einigte sich Volkswagen mit seinen Kunden auf sehr hohe Abfindungen. Ähnliche Regelungen für Deutschland verweigerte man aber.

Deshalb zogen hunderttausende Käufer vor Gericht. In einer Musterfeststellungsklage klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband im Namen von 235.000 Volkswagen-Kunden auf Entschädigung. Die Sache ging mit einem Vergleich zu Ende, der den Betrugsopfern zwischen 1.350 und 6.257 Euro an Schadenersatz brachte.

Die nun zugesprochene Entschädigung liegt wesentlich darüber. Denn die Richter des BGH urteilten, dass der Kaufpreis erstattet werden muss, abzüglich der in der Zwischenzeit entstandenen Abnutzung durch gefahrene Kilometer.

Angebote an die Kunden wären sinnvoll

Die Autoindustrie trifft dieses Urteil zur Unzeit. Volkswagen hatte sich in den vergangenen Jahren erfolgreich auf den Weg zum E-Mobil-Bauer gemacht – natürlich auch, um die Diesel-Affäre in das Reich der Geschichte zu verbannen. Jetzt droht ein Rückfall. Bei Mercedes müssen erst recht versäumte Jahre aufgeholt werden: Das Unternehmen hat den Trend zu Elektrifizierung genauso verschlafen wie den zur Digitalisierung der Gefährte. Der Rückstand auf einen Wettbewerber wie Tesla beträgt in diesen Bereichen heute fünf bis sieben Jahre. Den aufzuholen ist ohnehin schon schwer genug.

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Parallel dazu Zänkereien mit den Kunden vor Gericht auszutragen, wird sich nach dem Urteil von heute keines der beiden Unternehmen mehr zumuten wollen. Wahrscheinlicher ist, dass die getäuschten Kunden in den kommenden Wochen und Monaten halbwegs großzügige Angebote zur friedlichen Einigung erhalten werden.

Das jedenfalls wäre klug. Denn eine Industrie, die gerade bei der Bundesregierung um Hilfe gegen die Corona-Flaute bettelt, kann sich ein weiteres Zerwürfnis mit den Kunden nicht leisten. Im Gegenteil. Diese Industrie muss alles daran setzen, die Kunden wieder auf ihre Seite zu bringen. Und zwar schnell.

Ursula Weidenfeld ist Wirtschaftsjournalistin in Berlin. Gemeinsam mit t-online.de und der Leibniz-Gemeinschaft produziert sie den Podcast "Tonspur Wissen".

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