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Neffe von Clemens Tönnies fordert Anteil zurück: Wegen groben Undanks


Wegen groben Undanks
Tönnies-Neffe fordert Anteil zurück

Von dpa-afx
Aktualisiert am 07.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Der Fleischproduzent und Schalke-Boss Clemens TönniesVergrößern des BildesDer Fleischproduzent und Schalke-Boss Clemens Tönnies (Quelle: dpa-bilder)
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Nächste Runde im Familienstreit beim größten deutschen Fleischkonzern Tönnies. Nach dem Etappensieg von Neffe Robert Tönnies im juristischen Ringen um das doppelte Stimmrecht von Firmenchef Clemens Tönnies geht es ab Montag vor dem Landgericht Bielefeld um einem 5-Prozent-Anteil an dem Milliarden-Unternehmen. Robert (36) will den Anteil von seinem Onkel Clemens (58) zurück und damit die Mehrheit im Konzern übernehmen.

Streitpunkt ist ein zwischen den Familien umstrittenes Versprechen von Firmengründer Bernd Tönnies. Er soll 1994 auf dem Sterbebett seinem jüngeren Bruder zugesagt haben, nach seinem Tod die Anteile abzugeben. Entsprechende Schenkungen sind vor Jahren vollzogen worden.

"Grober Undank"

Die will Robert jetzt rückgängig machen. Als Begründung nennt er "groben Undank". Sein Onkel habe ihn öffentlich schlecht geredet, wirtschaftlich übervorteilt und ihm Rechte als Gesellschafter vorenthalten. Clemens Tönnies habe hinter seinem Rücken eine Art Nebenkonzern aufgebaut.

Auf der Seite von Clemens Tönnies, auch Aufsichtsratschef von Schalke 04, rufen die Vorwürfe Kopfschütteln hervor. Ein Sprecher weist zurück, dass Geschäfte im Verborgenen geschehen seien. "Es gab und gibt kein Schattenreich. Die Investitionen waren bekannt", sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. In der Zwischenzeit seien die zunächst außerhalb der Tönnies-Holding gekauften Firmen teilweise in das Unternehmen integriert worden.

Der Vorwurf "grober Undank" ist nach Ansicht von Juristen eine hohe Hürde für den Widerruf einer Schenkung. "Ein Streit unter Geschäftspartnern reicht da nicht aus", sagt Petra Pohlmann, Professorin für Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Münster. Das Fehlverhalten müsse eine "gewisse Schwere" und der Beschenkte "eine tadelnswerte Gesinnung" aufweisen. So die juristische Theorie. In der Praxis könnten die Gründung eines Konkurrenzunternehmens, eine schwere Beleidigung oder körperliche Misshandlungen ein Beleg sein.

Firma macht Milliardenumsätze

Der Firmenchef und seine Neffen halten derzeit je die Hälfte der Anteile an Deutschlands größtem Fleischbetrieb. Das Unternehmen machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 5,6 Milliarden Euro. Im Gesellschafterkreis müssen somit alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

Im Mai hatte das Landgericht Bielefeld ein im Jahr 2002 vertraglich geregeltes doppeltes Stimmrecht für Clemens Tönnies gekippt. In einer Patt-Situation hätte der Firmenchef damit seinen Willen durchsetzen können. Das ist jetzt vorerst vorbei. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mit dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) wird sich die nächste Instanz mit dem Familienstreit beschäftigten. Ein Termin steht noch nicht fest.

Zum Auftakt kommt es vor dem Landgericht am Montag zu einem Gütetermin. Kommen die Streitpartner nicht zusammen - womit Beobachter rechnen -, werden Zeugen aus dem Familienkreis vernommen. Dabei soll es zuerst um das Sterbebettversprechen gehen.

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