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Digitaler Impfnachweis, Rente, Einwegplastik: Das ändert sich im Juli 2021


EU-Impfpass, Renten, Plastik
Das ändert sich alles im Juli 2021


Aktualisiert am 01.07.2021Lesedauer: 5 Min.
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Corona betrifft auch die Rente: Im Juli steigen die Bezüge in Ostdeutschland nur geringfügig, die Rentner in Westdeutschland gehen sogar leer aus.Vergrößern des Bildes
Corona betrifft auch die Rente (Symbolbild): Im Juli steigen die Bezüge in Ostdeutschland nur geringfügig, die Rentner in Westdeutschland gehen sogar leer aus. (Quelle: izusek/getty-images-bilder)

Egal ob für das Büro, den Online-Einkauf oder das Picknick im Park: Der Juli bringt viele Änderungen mit sich. t-online fasst die wichtigsten für Sie zusammen und erklärt Ihnen die Auswirkungen.

In einigen Bundesländern laufen bereits die Sommerferien, andere sind erst später dran. Während viele Deutsche vom Schwimmbad träumen oder dem Urlaub entgegensehen, stehen einige Änderungen an:

Von der Rente bis zum Plastik ist vieles dabei. t-online erklärt, was der Juli für Verbraucher und Arbeitnehmer verändert und welche Auswirkungen das auf Sie hat.

Ende der Homeoffice-Pflicht

Das Arbeiten von zu Hause kann ab Juli für einige Arbeitnehmer vorbei sein. Denn: Die Homeoffice-Pflicht endet zum Juli. Ab dann gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nicht mehr ermöglichen, im Homeoffice zu arbeiten, Sie als Arbeitnehmer müssen ein entsprechendes Angebot auch nicht annehmen.

Das bedeutet aber nicht, dass bald alles wieder beim Alten ist: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) müssen Arbeitgeber die betriebsbedingten Kontakte und die Anzahl an Mitarbeitern in einem Raum immer noch auf ein Minimum reduzieren. Volle Büros sind mit dieser Regelung also immer noch nicht möglich.

Allerdings fällt die verbindliche Mindestfläche von 10 Quadratmetern für eine Person an den Arbeitsorten. Die Testangebotspflicht für Arbeitgeber entfällt allerdings nicht. Als Arbeitnehmer haben Sie also weiterhin einen Anspruch darauf, mindestens zwei Tests pro Woche von Ihrem Arbeitgeber gestellt zu bekommen.

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Zollfreigrenze im Onlinehandel fällt

Schlechte Nachrichten für Onlineshopper: Der Zoll lässt die Freigrenze von 22 Euro bei Waren, die nicht aus der EU eingeführt werden, fallen. Bisher mussten Sie als Käufer auf Produkte aus Großbritannien, USA oder auch China erst Einfuhrabgaben bezahlen, wenn der Sachwert mehr als 22 Euro betrug.

Ab dem 1. Juli müssen Sie damit alle Waren beim Zoll anmelden. In der Regel macht das allerdings der Kurierdienst und zahlt auch die Einfuhrgebühren. Diese müssen Sie als Käufer dann meist bei der Lieferung an den Postboten zurückbezahlen.

Digitaler Corona-Impfnachweis

Pünktlich zur Urlaubssaison startet am 1. Juli der EU-weite digitale Impfnachweis. Bis Ende Juli sollen alle doppelt Geimpften in Deutschland ihr digitales Impfzertifikat erhalten können.

Mit dem EU-weiten digitalen Impfnachweis können Sie europaweit ohne Probleme reisen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Renten steigen im Osten

Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken. Die sogenannte Rentengarantie sorgt in den westdeutschen Bundesländern aber dafür, dass die Renten trotzdem nicht gekürzt werden.

Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro.

Ende des Einwegplastiks

Das Picknick im Park ist ab dem 3. Juli deutlich plastikärmer. An diesem Tag treten gleich zwei Verordnungen in Kraft, die das Ziel haben, den Plastikmüll deutlich zu reduzieren. Plastikbesteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik – das alles ist dann verboten. Auch Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor gehören ab Juli der Vergangenheit an.

Alternativen dazu bilden Einwegbesteck und -geschirr aus Pappe. Diese bekommen aber aufgrund der zweiten Verordnung zur Müllreduzierung eine deutliche Kennzeichnung, die explizit auf die Umweltauswirkungen hinweist.

Dieses soll auch bei anderen Produkten auf die Konsequenzen hinweisen, etwa bei Feuchttüchern, Damenhygieneartikeln, Zigaretten und Tabakprodukten mit Filtern.

Pfändungsfreibetrag steigt an

Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss oftmals mit Pfändungen rechnen. Damit dem Schuldner aber genug Geld für alltägliche Ausgaben bleiben, gibt es einen Pfändungsfreibetrag.

Zum 1. Juli steigt dieser um sechs Prozent an. Die Pfändungsfreigrenze liegt dann bei 1.252,64 Euro, zuvor waren es pro Person 1.179,99 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mindestlohn steigt

Geringverdiener haben ab Juli minimal mehr Geld im Portemonnaie. Der Mindestlohn steigt dann um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro an. Bis Ende 2022 soll der Mindestlohn so stückweise auf 10,45 Euro erhöht werden.

Alte Funknetze werden abgeschaltet

Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt.

Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten, in den ersten Städten und Landkreisen ist ebenfalls ab Juli bereits Schluss mit 3G.

Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt.

Neue Regeln für Online-Glücksspiel

Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen.

Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen.

Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.

Staatliche Bauförderung

Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst.

Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.

Digitales Rezept

Der Rezeptschein könnte bald ausgedient haben. Ab dem 1. Juli startet das digitale Rezept in die Testphase. In Berlin und Brandenburg können sich gesetzlich Versicherte in 50 Arztpraxen ein digitales Rezept für ihr Smartphone ausstellen lassen und bei 120 teilnehmenden Apotheken einlösen.

Das digitale Rezept soll die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beenden und 2022 in ganz Deutschland eingeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Wirtschaftshilfe: Überbrückungshilfe III Plus startet

Die Lockdowns sind aufgehoben, aber dennoch leiden manche Branchen noch stark unter den Corona-Folgen. Um diese aufzufangen, laufen die Programme zur Corona-Wirtschaftshilfe weiter.

Ab dem 1. Juli startet ein neues Programm – die Überbrückungshilfe III Plus. Mit einer sogenannten Restart-Prämie soll den Unternehmen zudem der Wiedereinstieg erleichtert werden. Unternehmen können so etwa einen höheren Zuschuss für ihre Personalkosten erhalten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Zoll.de: Änderungen ab dem 1. Juli 2021 beim E-Commerce
  • Kassenärztliche Vereinigung: Elektronisches Rezept
  • Deutsche Handwerkszeitung: Änderung und Gesetze Juli 2021
  • Nordbayern.de: Mindestlohn und Plastikverbot: Das ändert sich im Juli 2021
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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