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Hitzewelle: Gewerkschaft Verdi fordert Hitzefrei


Rekordtemperaturen
Gewerkschaft Verdi fordert Hitzefrei am Arbeitsplatz

Von t-online, ASKü

Aktualisiert am 18.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Ventilator im Büro (Archivbild): Arbeitgeber müssen für Entlastung bei Hitze sorgen.Vergrößern des BildesVentilator im Büro (Archivbild): Arbeitgeber müssen für Entlastung bei Hitze sorgen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Deutschland steuert auf die bislang heißeste Woche des Jahres zu. Verdi fordert nun längere Pausen und einen früheren Feierabend für Arbeitnehmer.

Mit Blick auf die bevorstehende Hitzewelle pocht die Gewerkschaft Verdi auf Erleichterungen für Arbeitnehmer – beispielsweise einen früheren Dienstschluss. "Bei extremer Hitze fordern wir längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit (Hitzefrei), auch wenn darauf kein rechtlicher Anspruch besteht", sagte der Leiter der tarifpolitischen Abteilung, Norbert Reuter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Wie warm es am Arbeitsplatz sein darf, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Sie gibt an, dass die Zimmertemperatur grundsätzlich nicht höher als 26 Grad Celsius sein sollte. Dies muss der Arbeitgeber bereits bei der Einrichtung des Büros berücksichtigen, indem er zum Beispiel Jalousien anbringt.

Werden die 26 Grad draußen und in Innenräumen überschritten, greift laut Verordnung ein mehrstufiges Modell, das Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vorschreibt. Demnach sollte der Arbeitgeber ab 26 Grad Getränke zur Verfügung stellen, ab 30 Grad muss er dies sogar. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kein Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Dann müssen auch weitere Maßnahmen folgen, um die Arbeitnehmer zu entlasten. Dazu macht die Verordnung einige Vorschläge wie beispielsweise die Lüftung der Räume in den frühen Morgenstunden oder die Nutzung von Ventilatoren.

Doch ein Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei leitet sich aus diesen Regelungen nicht ab, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dem RND auf Anfrage mitteilte.


Die Gewerkschaft IG Metall rät den Beschäftigen dennoch, sich zu wehren, wenn der Arbeitgeber keine entsprechenden Anstrengungen unternimmt. Zudem sollten sie, sofern vorhanden, den Betriebsrat mit einbeziehen.

Lockerere Kleidungsvorschriften

"Er kann über geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten mitbestimmen – auch schon über den häufigen Streitfall, wo Temperaturen überhaupt gemessen werden", sagte Walther Schneeweiß von der IG Metall dem RND. Auch sollten Kleidungsvorschriften gelockert und Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeitszeit in den Morgen oder Abend hinein zu verlegen.

Norbert Reuter von Verdi fordert trotz des fehlenden gesetzlichen Anspruchs längere Pausen und einen früheren Feierabend. Im Gespräch mit dem RND sagte er, dass Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Regelungen treffen könnten, wann die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden könne.

Verwendete Quellen
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