Brutto oder Netto Wann die Mehrwertsteuer ausweisbar ist: Hierbei versteht das Finanzamt keinen Spaß
Die Mehrwertsteuer wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen fällig, doch es gibt Ausnahmen. Wer Sie zahlen muss und wer nicht.
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, beträgt 19 Prozent oder vermindert 7 Prozent und bescherte dem Staat im Jahr 2021 über 250 Milliarden Euro an Einnahmen. Für den Gesetzgeber ist es daher besonders wichtig, dass diese Steuer korrekt berechnet und auch erhoben wird. Bei Verstößen droht im Extremfall sogar Gefängnis.
Wer muss die Mehrwertsteuer ausweisen?
Fast alle Gewerbetreibende müssen die Mehrwertsteuer beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf der Rechnung ausweisen. So weiß das Finanzamt, welcher Steueranteil ihm gehört und Käufer können genau sehen, wie hoch der zu bezahlende Mehrwertsteueranteil ist. Im Steuerrecht gibt es allerdings zahlreiche Sonderregelungen.
Privatleute bleiben verschont
Wer privat und in geringem Umfang etwas verkauft, muss sich um die Mehrwertsteuer keine Sorgen machen und darf diese auch nicht ausweisen. Dies vermindert den bürokratischen Aufwand enorm und Sie können die Sachen billiger anbieten. Wer untereinander ausschließlich privat handelt, spart sich immer die Mehrwertsteuer.
Besonderheit Kleingewerbe
Ebenso können Gewerbetreibende mit kleinen Umsätzen (unter 50.000 Euro im laufenden Jahr) darauf verzichten, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Hierbei spricht man von der sogenannten Kleinunternehmerregelung, was ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Diese muss beim Finanzamt beantragt werden. Aber es gibt auch Bereiche, in denen keinerlei Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Hier spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle
- Privater Kauf oder Verkauf, etwa bei eBay oder auf dem Flohmarkt
- Privater Verkauf von einem Gebrauchtwagen
- Kleingewerblicher Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Medizinische oder gesundheitliche Leistungen, etwa Zahnarztrechnung
- Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken und Immobilien
- Leistungen aus dem Bildungsbereich, etwa Rechnung für Privatschulbesuch
Darauf ist unbedingt zu achten
Wer sehr häufig und regelmäßig privat Gegenstände an- und verkauft, läuft Gefahr, beim Finanzamt als Gewerbetreibender angesehen zu werden. Dann können auch Umsatzsteuern als Nachzahlung fällig werden. Wer bereits ein Gewerbe angemeldet hat und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss dies explizit auf seiner Rechnung vermerken. Hierbei genügt die Angabe "Im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben", ansonsten drohen teure Abmahnungen von Mitbewerbern.
Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreise
Im Alltag finden wir auf Rechnungen neben der Angabe des Mehrwertsteuerbetrags oftmals noch die Bezeichnungen "brutto" und "netto". Die Netto-Preisangabe versteht sich ohne Mehrwertsteuer, während die Brutto-Preisangabe die Mehrwertsteuer immer beinhaltet. So wird aus 100 Euro netto plus 19 Prozent Mehrwertsteuer 119 Euro brutto. Nettopreise sind also immer günstiger.
Beim Autounfall ist die ausweisbare Mehrwertsteuer wichtig
Die Autoversicherungen machen von der ausweisbaren Mehrwertsteuer bei Schadensregulierung gerne Gebrauch. Wird einen Blechschaden nicht repariert, sondern mit einer Geldsumme entschädigt, darf die Versicherung die günstigere Netto-Summe der fiktiven Reparaturrechnung bezahlen.
Das ist Geld wert
Und wer als Gewerbetreibender umsatzsteuerpflichtig ist, kann beim Kauf von Waren und Dienstleistungen, die dem eigenen Betrieb dienen, die Mehrwertsteuer sogar komplett sparen und zahlt nur den Nettopreis. Das nennt sich Vorsteuerabzug.
- Bundesministerium der Finanzen: "" (Stand: 02.05.2023)
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