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Umfrage: Energieversorger reißen die Frist für Preisbremsen-Info


Umfrage
Energieversorger kommt Pflicht für Preisbremsen-Info nicht nach

Von dpa
Aktualisiert am 18.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0202743966Vergrößern des BildesStromzähler: Energieversorger müssen ihre Kunden über die Ersparnis durch die Preisbremse informieren. (Quelle: IMAGO/Piero Nigro)
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Wie viel Ersparnis bringen mir die Energiepreisbremsen? Darüber sollten die Versorger informieren. Doch für zahlreiche Verbraucher bleibt die Frage unbeantwortet.

Bis zum 15. Februar sollten Energiekunden schriftlich von ihren Anbietern erfahren, wie viel Ersparnis ihnen die Strom- und Gaspreisbremse 2023 bringen. Diese Informationsfrist haben einer "Finanztip"-Umfrage zufolge aber mehrere der größten Energieanbieter des Landes verpasst haben, teilt das Verbraucherportal mit.

Die vorgesehenen Schreiben sollten betroffene Kunden darüber informieren, wie hoch das errechnete Entlastungskontingent ist, welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde, wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt und welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt, so "Finanztip".

Das soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob ihre Anbieter die Rabatte korrekt berechnet haben. Der Umfrage zufolge könnten einige Kundinnen und Kunden das Informationsschreiben, das per Mail, Brief oder Mitteilung im Kundenportal zugestellt werden muss, allerdings erst kurz vor Beginn der Entlastung bekommen haben – wenn überhaupt.

Rabatte sollen auch ohne Schreiben korrekt berechnet sein

Zwar hätten "Finanztip" gegenüber alle befragten Energieunternehmen angegeben, dass die Preisbremsen – ob mit oder ohne Informationsschreiben – korrekt angewandt würden. Das Verbraucherportal rät Kundinnen und Kunden, die noch auf ihre Schreiben warten, dennoch beim Kundenservice des jeweiligen Anbieters nachzufragen.

Wer die Info des Versorgers bekommt, sollte besonderes Augenmerk auf den darin angegebenen Jahresverbrauch legen. Ist dieser niedriger als bei der letzten Abrechnung, können sich für Verbraucherinnen und Verbraucher Nachteile ergeben, weil der Jahresverbrauch maßgeblich für die Bremsen ist.

Mit den Energiepreisbremsen werden die Preise für Strom bei 40, für Gas bei 12 und für Wärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) rückwirkend zum 1. Januar 2023 gedeckelt – allerdings nur für 80 Prozent des üblichen Jahresverbrauchs. Mehrverbräuche werden von den jeweiligen Anbietern mit dem regulären Vertragspreis abgerechnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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