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Infos und Wissenswertes zum elektronischen Rezept (E-Rezept)


Stufenweise Einführung
Diese Änderung gilt ab September beim Arztbesuch


Aktualisiert am 30.08.2022Lesedauer: 5 Min.
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Für das E-Rezept bekommen gesetzlich Versicherte einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das gewünschte Medikament von der Apotheke erhalten.Vergrößern des Bildes
E-Rezept: Dabei erhalten Patienten einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das gewünschte Medikament von der Apotheke erhalten. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa./dpa)

Im September startet das E-Rezept. Wie es funktioniert, wo es zuerst losgeht und was Patienten wissen sollten.

Die Zeit der Zettelwirtschaft in Arztpraxen und Apotheken ist bald vorbei. Nach jahrelanger Diskussion und mehrfachen Aufschiebungen soll nun das elektronische Rezept stufenweise im gesamten Bundesgebiet eingeführt werden. Welche Vorteile das hat und was sich für die Patienten ändert.

Wie funktioniert ein elektronisches Rezept?

Bislang werden in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente vom Arzt auf einem Rezept in Papierform, dem sogenannten "rosa Zettel", ausgestellt. Nachdem es der Patient in der Apotheke eingelöst hat, wird es an die jeweilige Krankenkasse zur Verrechnung weitergeleitet.

Das elektronische Rezept (kurz E-Rezept) ist das digitale Pendant zur analogen ärztlichen Verordnung auf Papier. Es soll das Verfahren vereinfachen, Ressourcen sparen und Bürokratie abbauen. Hierzu erhalten die Patienten einen Rezept-Code in einer speziellen Smartphone-App. Der Code enthält die Verordnungsdaten in digitaler Form und kann auch von der Apotheke und der Krankenkasse ausgelesen werden.

Gibt es das E-Rezept auch ohne Smartphone?

Das elektronische Rezept kann auch von Patienten ohne Smartphone genutzt werden. In diesem Fall erhalten die Versicherten einen Papierausdruck mit einem 2D-Barcode in der Arztpraxis. Er enthält die Informationen zu den verschriebenen Arzneimitteln und kann in der Apotheke vorgelegt werden.

Wann kommt das E-Rezept?

Das elektronische Rezept steht seit langer Zeit auf der politischen Agenda. Ursprünglich war geplant, dass gesetzlich Versicherte Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab dem 1. Januar 2022 nur noch in digitaler Form vom Arzt erhalten. Aufgrund technischer Probleme wurde die Einführung jedoch verschoben.

Es folgte ein neuer Plan, um das E-Rezept bundesweit in drei Stufen einzuführen. In der ersten Phase sollten ab dem 1. September zwei Regionen in einem dreimonatigen Pilotversuch auf die digitale Rezept-Ausstellung umstellen. Konkret sind das Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Allerdings machte Schleswig-Holstein kurzfristig einen Rückzieher, da datenschutzrechtliche Bedenken aufkamen.

Geplant ist, dass in der zweiten und dritten Stufe weitere Regionen und Länder folgen. Welche das sind und wie die Reihenfolge aussieht, ist jedoch noch unklar. Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung im gesamten Bundesgebiet abgeschlossen und das E-Rezept verpflichtend sein.

Gut zu wissen:

Ab dem 1. September sind alle Apotheken in Deutschland verpflichtet, die digitalen Verschreibungen anzunehmen. Praxen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, können bereits E-Rezepte ausstellen. Allerdings dürfen sie zunächst auch weiterhin Rezepte in Papierform an die Patienten aushändigen.

Was brauche ich für ein E-Rezept?

Um das digitale Rezept zu nutzen, benötigen Sie ein Smartphone. Die offizielle App zum E-Rezept stammt von der Gematik GmbH. Sie läuft auf Smartphones, die den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben. Die App steht in den App-Stores von Google und Apple zum Download zur Verfügung.

Kurz erklärt:

Um E-Rezepte in der App zu empfangen, ist eine Anmeldung notwendig. Informationen und Wissenswertes zum neuen Verfahren finden Sie in diesem PDF.

Um die App nutzen zu können, brauchen Sie eine elektronische Krankenkassenkarte mit NFC-Funktion mit einer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und einer sechsstelligen CAN (Card Access Number). Letztere befindet sich in der oberen rechten Ecke der Karte. Falls Sie eine solche Karte noch nicht besitzen, können Sie diese bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern.

In der App können Profile mehrerer Familienmitglieder hinzugefügt werden. Eltern können für ihre Kinder in der eigenen App ein Profil anlegen, ein Rezept empfangen und es in einer Apotheke einlösen. Das Gleiche gilt auch für Familienmitglieder ohne Smartphone.

Wie kann das E-Rezept eingelöst werden?

Ein E-Rezept kann auf zwei Arten eingelöst werden: entweder klassisch in der Apotheke Ihrer Wahl oder in einer Online-Apotheke. Ein großer Vorteil bei der digitalen Rezept-Übermittlung ist, dass im Gegensatz zur herkömmlichen Versandapotheke kein Rezept mehr in Papierform eingesandt werden muss, sondern eine digitale Übermittlung stattfindet.

Wie erfolgt beim E-Rezept die Abrechnung?

Die Abrechnung des E-Rezepts erfolgt wie bisher zwischen Apotheke und Krankenkasse. Nachdem der Patient sein Medikament erhalten hat, bekommt die Apotheke eine Bestätigung und kann damit die Abrechnung des E-Rezeptes gegenüber den Krankenkassen vornehmen.

Gibt es das E-Rezept auch für Privatversicherte?

Das elektronische Rezept wird nur für gesetzlich Versicherte angeboten. Privatversicherte erhalten zunächst weiterhin ihre Rezepte ausgedruckt auf blauem Papier. Doch das soll sich in Zukunft ändern. Allerdings müssen die technischen Voraussetzungen dafür erst noch entwickelt werden.

Welche Vorteile und Nachteile hat das E-Rezept?

Das elektronische Rezept bringt eine Reihe von Erleichterungen mit sich. Es gibt aber auch negative Aspekte. Hier ein Überblick über die Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Umweltfreundlichkeit: Das E-Rezept ist umweltfreundlich. Durch den Verzicht auf Papier werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart.
  • Schnelle Wege, weniger Bürokratie: Die Zettelwirtschaft in Arztpraxen und Apotheken wird weniger. Das schafft Zeit für mehr Beratung.
  • Zeitersparnis für Patienten: Das E-Rezept kann nach einer telemedizinischen Beratung oder als Folgerezept elektronisch an den Patienten übermittelt werden und muss nicht abgeholt werden. In der Apotheke verkürzt sich ebenfalls die Wartezeit, denn langes Eingeben oder Kopieren von Papierrezepten gibt es nicht mehr.
  • Weniger Übertragungsfehler: Bei herkömmlichen Rezepten, die oft per Hand geschrieben und unleserlich sind, schleichen sich leichter Fehler ein als bei digitalen Rezepten.
  • Vorteile für Angehörige: Rezepte von Kindern, pflegebedürftigen Verwandten oder auch Heimbewohnern können unkompliziert eingelöst werden, wenn ihre Profile in derselben App geladen sind.
  • Erleichterung für Kranke und alte Menschen: Patienten, denen es nicht möglich ist, selbst den Weg zur Apotheke oder zum Arzt zu bewältigen, können sich über das E-Rezept die nötigen Medikamente liefern lassen.
  • Weiterleitung an Online-Apotheken: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln musste bislang das Papierrezept vorab an die Versand-Apotheke geschickt werden. Beim E-Rezept ist eine direkte Weiterleitung möglich.
  • Hohe Sicherheit: Bei der digitalen Übermittlung aller Daten, die das Rezept betreffen, wird die sichere, verschlüsselte Telematikinfrastruktur (TI) verwendet. Mögliche Wechselwirkungen werden sofort erkannt und lassen sich zuverlässig vermeiden. Außerdem ist das E-Rezept fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zu diesem nicht verloren gehen.

Nachteile:

  • Hohe Investitionskosten: Alle Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen müssen technisch aufrüsten, um das E-Rezept ausstellen, einlesen und abrechnen zu können.
  • Smartphone als Voraussetzung: Um das E-Rezept zu nutzen, sollte der Patient ein Smartphone besitzen, auf das er die E-Rezept-App herunterladen kann. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, nach der sich Menschen ohne Handy das E-Rezept auch vom Arzt ausdrucken lassen können.
  • Anfälligkeit der elektronischen Systeme: Ausfälle in digitalen Systemen und instabile Internetverbindungen müssen stets einkalkuliert werden. Das bedeutet, dass für den Notfall das herkömmliche bürokratische System so weitergeführt werden muss, dass es nach wie vor funktioniert.
  • Weniger Transparenz: Patienten können bei dem E-Rezept meist nicht direkt sehen, welche Medikamente ihnen der Arzt verschrieben hat.
  • Mögliche Lücken im Datenschutz: Trotz hoher Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung ist nicht auszuschließen, dass das Netzwerk Lücken aufweist und die Daten nicht optimal geschützt sind.

Was passiert mit den Daten der Patienten?

Die Daten der Patienten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem Rechenzentrum stehen. Die gesetzliche Regelung besagt, dass E-Rezepte 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht werden (SGB V §360 Abs. 6).

Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen, auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. Nicht eingelöste Rezepte werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung plus 92 Kalendertage) gelöscht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de: Elektronische Rezepte. Online-Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 22.8.2022
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