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Lebensmittel und Kosmetik: In diesen Produkten steckt immer noch ein verbotener Stoff


Erbgutschädigend
Warum einige Produkte immer noch einen verbotenen Stoff enthalten

Von dpa
Aktualisiert am 12.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0197898904Vergrößern des BildesMarshmallows: Süßigkeiten wie Marshmallows und Kaugummi enthielten bis vor Kurzem oft den Farbstoff E171, hinter dem sich Titandioxid versteckt. (Quelle: IMAGO)
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Der Farbstoff Titandioxid könnte unser Erbgut schädigen und war eigentlich verboten worden. Warum steckt er dann immer noch in einigen Produkten?

Seit August 2022 dürfen Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit dem weißen Farbstoff Titandioxid nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Und doch kann es sein, dass in unserem Einkaufskorb Kaugummis oder Vitamin-Präparate landen, in denen der Weißmacher noch steckt. Warum?

Das ist rechtens, wie es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heißt. Zumindest, wenn es Produkte sind, die nach alten Vorschriften hergestellt wurden und vor dem 8. August 2022 im Handel waren. Sie dürfen noch so lange verkauft werden, bis ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft.

Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln kann das der Fall sein, so die Verbraucherzentrale. Denn ihr Mindesthaltbarkeitsdatum liegt oft weit in der Zukunft.

Titandioxid kann Erbgut schädigen

Hintergrund des Titandioxid-Verbots für Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel: Es lässt sich nicht ausschließen, dass der Farbstoff das Erbgut schädigen könnte. In Arzneimitteln ist er derzeit noch erlaubt, ebenso in Kosmetik.

Doch woran erkennt man, ob Titandioxid drinsteckt?

Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, dass er sich in Lebensmitteln hinter der Bezeichnung E 171 verbirgt. Geht es um Kosmetika oder Arzneimittel, geben die Bezeichnungen CI 77891 oder Titanium Dioxide den entscheidenden Hinweis.

So kann sich der Stoff in Schmerzmitteln wie zum Beispiel Ibuprofen und Kosmetik wie Sonnencremes oder Zahncremes finden. Auch in Lacken, Wandfarben und Textilien kann Titandioxid enthalten sein. Selbst in Süßigkeiten, hellen Fertigsoßen, Kuchendekor und Kaugummis findet sich der verbotene Stoff teilweise immer noch.

Das liegt an dem noch nicht abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum. Der Rat der Verbraucherschützer: Zutatenliste auf die Bezeichnung E 171 checken und im Falle des Falles die Finger von dem Produkt lassen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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