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Später und länger: Neue Regeln für Kinder-Vorsorge und Telefon-Krankschreibung


Später und länger
Neue Regeln für Kinder-Vorsorge und Telefon-Krankschreibung

Von dpa
26.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Alle Vorsorgeuntersuchungen nach der U5 können bis September 2020 verschoben werden.Vergrößern des BildesAlle Vorsorgeuntersuchungen nach der U5 können bis September 2020 verschoben werden. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) – Die Vorsorge-Untersuchungen für Babys und Kleinkinder haben eigentlich feste Termine. Wegen der Corona-Krise werden diese nun aber teilweise aufgehoben. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen.

Konkret bedeutet das: Beginnend bei der U6, die eigentlich zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, gelten die fixen Intervalle vorübergehend nicht mehr – Eltern und Ärzte können die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Ein Muss ist das aber nicht. Sollte die Untersuchung aus irgendwelchen Gründen stattfinden müssen, können Kinderärzte sie weiter machen und abrechnen.

Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2 bis U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll, sie sollen daher weiter im festgelegten Terminrahmen stattfinden. Gleiches gilt in der Regel auch für Impftermine.

Telefonische Krankschreibung ist jetzt länger möglich

Gleichzeitig haben GKV-Spitzenverband und KBV die Regelung für telefonische Krankschreibungen ausgeweitet: Bisher konnten sich Menschen mit Grippe- und Erkältungssymptomen sich für sieben Tage krankschreiben lassen, ohne in die Praxis zu gehen. Das ist jetzt für 14 Tage möglich – und ab sofort auch bei einem Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus. Der Arzt entscheidet dann, welche Tests und Untersuchungen bei einem solchen Verdacht möglich sind. Patienten müssen aber nicht nur für die Krankschreibung in die Praxis.

Die neuen Regeln zur Kinder-Vorsorge gelten ab sofort und bis Ende September 2020. Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung ist vorerst bis zum 23. Juni befristet.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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