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Geld sparen | Heizsaison startet: Anbieterwechsel kann sich lohnen


Geld sparen
Heizsaison startet: Anbieterwechsel kann sich lohnen

Von dpa
19.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Was zahlen wir, was können wir sparen?Vergrößern des BildesDer Anbieterwechsel in der Heizsaison kann in einigen Fällen sinnvoll sein, er erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr die bange Frage: Wie viel Raumtemperatur kann ich mir überhaupt leisten? Wer jetzt Tarife vergleicht, kann vielleicht günstiger heizen.

Noch schnell den Vertrag checken, bevor es mit der Heizsaison so richtig losgeht. Das empfiehlt das Ratgeberportal Finanztip vor allem Gas-Kundinnen und Gas-Kunden, die in der Grundversorgung stecken. Denn inzwischen seien weit günstigere Tarife zu haben, mit der eine Familie mehrere hundert Euro sparen könne.

Laut Finanztip-Untersuchungen liegt der Gaspreis in der Grundversorgung aktuell im Schnitt bei rund 14,3 Cent je Kilowattstunde. Wer ein wenig vergleicht, könne die Kilowattstunde Gas aber auch zu rund 9,2 Cent (jeweils inklusive Grundpreis) beziehen. Zwar zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher - der Preisbremse sei Dank - bis Ende des Jahres höchstens 12 Cent je Kilowattstunde Gas. Doch selbst unter der Annahme, dass die Preisbremse bis ins Frühjahr verlängert wird, könnten Gaskunden, die zügig wechseln, deutlich günstiger heizen.

So hat das Ratgeberportal für eine Beispiel-Familie mit 20 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine jährliche Ersparnis von fast 900 Euro errechnet. Mit einbezogen hatten die Experten in ihrer Berechnung bereits den voraussichtlichen Wiederanstieg der Mehrwertsteuer, der sich bei höheren Preisen deutlicher bemerkbar machen würde. Der Mehrwertsteuersatz war im Zuge des Gaspreisanstiegs von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Grundversorgung punktet mit kurzer Kündigungsfrist

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist laut Bundesnetzagentur zwei Wochen. Wer aus einem teureren Sondervertrag wechseln möchte, der nach dem 1. März 2022 geschlossen wurde, kann diesen mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Bei älteren Sonderverträgen darf die Kündigungsfrist nicht mehr als drei Monate bis zum Ablauf der ursprünglichen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer betragen.

Für den Preisvergleich bieten sich einschlägige Vergleichsportale im Netz an. Aber auch der Austausch mit Nachbarn, der Familie oder Freunden kann der Verbraucherzentrale Bayern zufolge sinnvoll sein. Der Grund: Nicht alle Anbieter sind bei den Portalen gelistet. Insbesondere lokale Anbieter fallen dort oft aus dem Vergleich heraus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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