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Andrea Nahles strauchelt mit ihren Plänen zur Rente mit 63


Daten nicht verfügbar
Andrea Nahles strauchelt mit Plänen zu Rente mit 63

Von reuters, t-online, dpa-afx
Aktualisiert am 22.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles könnte bei der Umsetzung ihrer Rentenpläne ins Straucheln geratenVergrößern des BildesBundesarbeitsministerin Andrea Nahles könnte bei der Umsetzung ihrer Rentenpläne ins Straucheln geraten (Quelle: dpa-bilder)
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Bei der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 für langjährige Versicherte steht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) offenbar vor einem Problem. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichet, stehen die Daten nicht vollständig zur Verfügung, die für die Umsetzung des Entwurfs notwendig wären.

Ministerin Nahles will bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren auch Zeiten der kurzer Arbeitslosigkeit mitzählen, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Die Deutsche Rentenversicherung kann laut dem Bericht jedoch bei älteren Daten maschinell nicht zwischen kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit unterscheiden.

Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Stellungnahme der Behörde für das Ministerium. Konkret gehe es um die Zeit zwischen Juli 1978 und Januar 2001. Und auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann offenbar nicht helfen.

BA löscht Daten nach fünf Jahren

"Wir löschen alle elektronisch gespeicherten Angaben über Zeiten der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren, weil sie für uns nicht mehr erforderlich sind", sagte eine BA-Sprecherin der "SZ".

Die Rentenversicherung bezweifelt laut der Zeitung außerdem, dass Arbeitnehmer über einen so langen Zeitraum eigene Belege vorlegen könnten. Nach Einschätzung der Spitzenorganisation wird es "häufig der Fall sein", dass Versicherte über keine Unterlagen mehr verfügen, mit denen sie die Art der bezogenen Leistungen nachweisen könnten. Als Folge wäre nicht feststellbar, ob die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt seien.

Frauen benachteiligt

Die Behörde sieht zudem eine Benachteiligung für Frauen: Es sei "zu erwarten, dass faktisch überwiegend Männer" die Bedingungen erfüllten. Der Versicherung erscheint es zudem "zweifelhaft", ob die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit "sachlich zu rechtfertigen ist".

In einer Stellungnahme für die erste Anhörung am vergangenen Montag im Arbeitsministerium hatte die Behörde vor allem die überwiegende Finanzierung der Reform aus Beitragseinnahmen der Rentenversicherung kritisiert. Die Neuregelungen führten dazu, "dass der Beitragssatz mittel- und langfristig höher und das Rentenniveau niedriger ausfällt".

Die Reform begünstige heutige Rentner und Versicherte, die schon älter sind: "Die jüngeren Versicherten werden durch den langfristig höheren Beitragssatz stärker belastet, obwohl ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Leistungsausweitung von ihnen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann und sie von der Absenkung des Rentenniveaus stärker betroffen sind."

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