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Grundrente: Fehlende Daten zur Einkommensprüfung


Probleme bei der Umsetzung
Fehlende Daten: Die Grundrente könnte sich verzögern

Von t-online
06.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Ordner mit Unterlagen zur Rente: Findet die Regierung keine Antwort auf derzeit offene Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen.Vergrößern des BildesOrdner mit Unterlagen zur Rente: Findet die Regierung keine Antwort auf derzeit offene Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Ab Januar 2021 soll die Grundrente kommen. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1.250 Euro für Ledige. Doch jetzt tun sich offenbar erste Schwierigkeiten bei der Einkommensprüfung auf.

Die Bundesregierung findet keine Lösung für die vereinbarte Einkommensprüfung bei der Grundrente. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ist ihr größtes Problem die Erfassung der Kapitaleinkommen, heißt es in den beteiligten Ministerien für Arbeit und Finanzen. Laut Koalitionsbeschluss sollen die entsprechenden Einkünfte bei der Bewilligung der neuen Sozialleistung berücksichtigt werden.

Grundrente

Nach dem Koalitionsbeschluss von CDU/CSU und SPD vom 10. November 2019 soll am 1. Januar 2021 eine Grundrente eingeführt werden.

Die Grundrente soll einen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten. Inhalte des Beschlusses sind unter anderem, dass Rentner, die 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben und eine Grundsicherung im Alter erhalten, künftig einen Freibetrag aus der gesetzlichen Rente bekommen.

Andere Rentner, deren Beitragsleistung unter 80 Prozent liegt, bekommen mit der Grundrente beispielsweise einen Zuschlag. Der Zugang zur Grundrente erfolgt über die Feststellung des Bedarfs – es gelten Einkommensfreibeträge und es findet eine Einkommensprüfung statt.

Daten für Bewilligung der Grundrente liegen nicht vor

Doch die erforderlichen Daten liegen den Finanzämtern nicht vor, weil Zinseinkünfte heute in aller Regel pauschal mit der sogenannten Abgeltungssteuer erfasst werden, berichtet der "Spiegel". Wer wie viel mit seinen Geldanlagen verdient, ist den Steuerbehörden demnach nicht bekannt.

Ein Verfahren zu entwickeln, bei dem Banken und Finanzdienstleister die entsprechenden Daten automatisch den Steuerbehörden melden, würde "mindestens zwei Jahre erfordern", heißt es in den beiden sozialdemokratisch geführten Ressorts.

Konzept wirft Datenschutzfragen auf

Eine sogenannte händische Lösung gilt ebenfalls als ausgeschlossen. Dazu müssten die Behörden "mehrere Tausend Beamte einstellen", sagt Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung. Zudem wirft das Konzept Datenschutzfragen auf. Weil auch Kapitaleinkünfte von Ehepartnern berücksichtigt werden sollen, könnten sie dem Datenabgleich möglicherweise widersprechen, fürchten die Ministerialen.

Findet die Regierung keine Antwort auf die Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzentwurf deshalb nicht mehr vor Weihnachten vorgelegt werde, heißt es im Arbeitsministerium.

Verwendete Quellen
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