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Das ändert sich 2019 bei Rente, Pflege, Steuer, Familie und Arbeit


Was bleibt vom Geld?
Arbeit, Rente, Steuer und Familie – das ändert sich 2019

Von t-online, sm

Aktualisiert am 01.01.2019Lesedauer: 8 Min.
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Rentenbezüge und vieles mehr: Das ändert sich 2019 für die Verbraucher. (Quelle: Glomex)

Zum 1. Januar 2019 tritt eine Reihe von Gesetzen in Kraft, die Familien, Arbeitnehmer oder auch Geringverdiener in Milliardenhöhe entlasten sollen. Was sich für Sie ändert.

In 2019 kommen viele Veränderungen. Rentner, Familien, Steuerzahler und Arbeitnehmer müssen sich Verbesserungen, aber auch höhere Beträge einstellen. Was Sie erwartet:

Rente

Rentenerhöhung und Rentenanpassung

Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 deutet für das Jahr 2019 auf eine größere Rentenanpassung hin. Die Renten könnten demnach ab 1. Juli 2019 um 3,18 Prozent in West und 3,91 Prozent in Ost ansteigen. Endgültig festgelegt werden die Werte jedoch erst im kommenden Jahr, wenn die Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.

Zudem nähert sich der Rentenwert zwischen den Ost- und den Westrenten weiter an. Zum 1. Juli 2019 wird der Ost-Rentenwert von derzeit 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent des West-Rentenwertes angehoben.

Erhöhung der Mütterrente

Die Mütterrente wird ab 2019 deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden mit einem halben Rentenpunkt – statt bisher 2 nunmehr 2,5 Entgeltpunkte – zusätzlich stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.

Rente bei Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrentner bekommen deutlich mehr, wenn sie ab 2019 neu die Rente beziehen. Die Altersbezüge werden dann so berechnet, als ob der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte – nicht wie bisher bis zum 62. Lebensjahr.

Steuerpflichtiger Teil der Rente steigt

Wer im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent. Somit bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

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Festschreibung des Rentenniveaus

Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird für die kommenden sieben Jahre durch eine Änderung der sogenannten Rentenformel bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die gesetzlichen Regeln bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt der Satz 18,6 Prozent.

Familien und Steuer

Milliardenpaket für Familien

Im kommenden Jahr startet ein 9,8 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket für Familien. Das Kindergeld steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst, von bislang 4.788 Euro auf 4.980 Euro. Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag macht das ab 2019 insgesamt 7.620 Euro statt bisher 7.428 Euro. Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9.000 auf 9.168 Euro (2019). Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen.

Höherer steuerlicher Freibetrag

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze werden um 1,84 Prozent angehoben. Es gibt somit eine Rückzahlung der "kalten Progression", die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil "auffrisst". Insgesamt soll sie um 2,2 Milliarden abgebaut werden.

Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.168 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig – das sind 168 Euro mehr als in 2018. Für die gemeinsame Veranlagung steigt die Grenze auf 18.336 Euro.

Steuerliche Förderung von umweltbewusstem Fahren

Ab dem kommenden Jahr wird das umweltbewusste Fahren stärker steuerlich gefördert. Das gilt für elektrische Dienstwagen, Diensträder und das Jobticket. Während bei E- und Hybridwagen künftig bei der sogenannten 1%-Methode nur noch der halbierte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs statt des vollen Fahrzeugpreises angesetzt wird, fällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstfahrrädern weg. Das Jobticket wird auch wieder steuerfrei.

  • Fristen. Freibeträge:

Neue Frist für Abgabe der Steuererklärung

Ein wenig mehr Luft gibt es bei der Abgabe der Steuererklärung. Die Frist wird um zwei Monate von Ende Mai auf den 31. Juli 2019 verlängert. Wird ein Steuerberater hinzugezogen, verlängert sich die Frist von Ende des Jahres auf den 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Für die Steuererklärung 2018 bleibt dann Zeit bis zum 29. Februar 2020.

Kranken- und Pflegeversicherung

Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen

Zum Jahreswechsel werden rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen deutlich entlastet. Künftig müssen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die traditionelle Parität bei den Beiträgen war vor 13 Jahren zulasten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden. Zudem sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,0 auf 0,9 Prozent.

Arbeitslosenversicherung sinkt, Pflegeversicherung steigt

Während der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung zum Januar 2019 von 3,0 auf 2,5 Prozent sinkt, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung hingegen um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose auf 3,3 Prozent. In der Summe ändert sich für Arbeitnehmer nichts, Rentner hingegen werden stärker belastet.

Mindestbemessungsgrundlage gesenkt

Für hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkommen halbiert sich der Mindestbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Der Grund: Ab dem neuen Jahr sinkt die Mindestbemessungsrundlage auf 1.038,33 Euro (2018: 2.284 Euro). Auch bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass frühere Zeitsoldaten leichter in gesetzliche Krankenkassen kommen können. Nicht zuletzt müssen gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster ihre Reserven ab 2020 binnen drei Jahren abbauen – vorausgesetzt, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist.

Versicherungspflichtgrenze steigt

Die Versicherungspflichtgrenze klettert bundesweit von 59.400 Euro auf 60.750 Euro. Bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern. Oberhalb der Grenze können sie in die Private Krankenversicherung wechseln – also ab einem Monatseinkommen von 5.062,50 Euro.

Gutverdiener zahlen mehr

Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung steigen von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze im Westen auf 6.700 Euro (2018: 6.500 Euro) und im Osten auf 6.150 (2018: 5.800 Euro). Das bedeutet, ab 80.400 Euro in den alten und 73.800 Euro in den neuen Bundesländern müssen keine Beiträge mehr geleistet werden. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.

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Bei Geringverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro.

Mehr Stellen in der Pflege und weniger Bürokratie

Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt zum neuen Jahr ein Paket für mehr Stellen, attraktivere Arbeitsbedingungen und Hilfen bei der Betreuung zu Hause. Ermöglicht werden damit 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Krankenhäusern sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle künftig komplett bezahlen.

Pflegekräfte sollen sich künftig weniger mit Bürokratie aufhalten müssen. Deswegen soll die Anschaffung digitaler Lösungen, etwa für Dokumentationen, finanziell gefördert werden. Die Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeheimen wird künftig stärker bezuschusst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen sollen künftig Taxifahrten zum Arzt einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

Arbeitnehmer

Mindestlohn steigt auch für Minijobber

Der Mindestlohn klettert zum 1. Januar 2019 von aktuell 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro, ab 2020 weiter auf 9,35 Euro. Auch, wer einen Minijobber beschäftigt, muss sich an den neuen Mindestlohn halten und sowohl den Lohn als auch den Arbeitsvertrag im Zweifel anpassen. Denn wird die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Wer das vermeiden will, sollte die Arbeitszeit entsprechend verringern.

Brückenteilzeit bringt Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job

Ab kommenden Jahr haben die Arbeitnehmer in Deutschland zudem das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Die befristete Teilzeit, mit anschließender Brücke in Vollzeit, gilt jedoch nicht in kleinen Betrieben. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase.

Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmer nur einem Beschäftigten den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Arbeitnehmer können dann einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Die Teilzeitphase kann zwischen einem und fünf Jahren dauern. Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber gegebenenfalls beweisen müssen, dass kein passender Arbeitsplatz frei ist.

Pflichtzuschuss bei der Betriebsrente durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die ein Teil ihres Gehalts für die Betriebsrente ansparen, müssen auf diesen Teil in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Auch der Arbeitgeber konnte seinen darauf anfallenden Anteil an der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bislang einsparen – derzeit somit 19,38 Prozent. Das ändert sich für neue Abschlüsse. Ab 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Beitrags an die Versorgungseinrichtung, also eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, zahlen. Für bestehende Verträge gilt dies ab dem 1. Januar 2022.

Arbeitslosengeld und Hartz IV

Bezug von Arbeitslosengeld I erleichtert

Arbeitslose können leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es 12 Monate binnen 24 Monaten.

Förderung für Langzeitarbeitslose

Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

Mehr Hartz IV

Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf 382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres zahlt der Staat künftig 245 Euro, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 Euro auf 302 Euro monatlich.

Kita, Miete, Versicherung, Telefonieren

Startschuss für das "Gute-Kita-Gesetz"

Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das "Gute-Kita-Gesetz" erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden.

Versicherungen müssen schriftlich aufklären

Versicherer sind ab Januar 2019 verpflichtet, Kunden vor Vertragsunterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Abschlüsse zu informieren. Auch die Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrages müssen angegeben werden. Ebenso sind die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen. Die von den Versicherern verwendete Sprache soll klar und nicht irreführend sein.

Schutz vor Mietsteigerungen

Mieter sollen ab Januar 2019 besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt werden. Die Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt; in Gebieten mit Mietpreisbremse müssen Vermieter angeben, wie hoch die Vormiete war und warum. Das Justizministerium hat zudem angekündigt, dass die Mietspiegel reformiert werden und sich auf einen längeren Zeitraum beziehen sollen.

Neue Geldscheine sollen sicherer sein

Ab dem 28. Mai 2019 werden neue 100- und 200-Euro-Scheine ausgegeben, die über bessere Sicherheitsmerkmale verfügen als die bisherigen Versionen. Außerdem sollen die neuen Geldscheine, die gleiche Höhe wie die bisherigen 50-Euro-Noten erhalten.

TAN-Papierliste wird abgeschafft

Bis spätestens Herbst 2019 müssen sich Bankkunden von den TAN-Papierlisten verabschieden. Auf Grundlage der zweiten Europäischen Zahlungsrichtlinie müssen Kunden künftig mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Das bedeutet das Aus für das iTAN-Verfahren.

Telefonieren im Ausland wird billiger

Roaminggebühren sind bereits seit 2017 Geschichte. Nun werden auch das Telefonieren und das Versenden vom SMS ins EU-Ausland günstiger. Ab Mitte Mai 2019 wird der Preis für Auslandstelefonate auf 19 Cent pro Minute gedeckelt. Die SMS kostet maximal sechs Cent.

Verwendete Quellen
  • Bund der Steuerzahler
  • Verbraucherzentrale NRW
  • dpa
  • AFP
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