t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Private Krankenversicherung - PKV: Klagen gegen Beitragserhöhungen?


PKV: Klagen gegen Beitragserhöhungen?

Von dpa
28.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig.Vergrößern des BildesDie Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig. Nicht immer erfüllen die Anhebungen aber die formalen Anforderungen. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Sie sind so verlässlich wie der Jahreswechsel: Preiserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Immer wieder passen die Versicherer die Prämien für ihre Tarife an. Die Richtung, in die sich die Preise meist entwickeln: nach oben.

Für manchen Versicherten kann das im Laufe der Jahre eine Belastung werden. ZweiUrteile des Bundesgerichtshofesaus dem Dezember 2020 könnten bei einigen Versicherten für finanzielle Entlastung sorgen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Verbraucher müssen Veränderung nachvollziehen

Die Richter entschieden: Die Begründung einerPrämienanpassungin der privaten Krankenversicherung erfordert die Angabe des sogenannten auslösenden Faktors, dessen Veränderung die Anpassung veranlasst hat. "Der Verbraucher muss nachvollziehen können, warum sein Tarif teurer wird", erklärt Rechtsanwalt Florian Rosing aus Berlin.

Nicht mitteilen muss der Versicherer allerdings laut BGH, in welcher exakten Höhe sich diese Faktoren verändert haben. Er hat auch nicht die exakte Veränderung der Rechnungsgrundlagen, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie zum Beispiel des Rechnungszinses oder der Lebenserwartung, anzugeben.

Entscheidung bringt rechtliche Klärung

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung ist mit dem Urteil grundsätzlich zufrieden: "Aufgrund der unkonkreten Formulierung im Gesetz war weder für die Versicherer noch für die Versicherungsnehmer eindeutig, welche Inhalte ein Beitragsanpassungsschreiben konkret haben muss", erklärt der Verband dem dpa-Themendienst in einer Stellungnahme. Die Entscheidung bringe nun eine rechtliche Klärung.

Dennoch: In der Praxis erfüllten die Begründungen der Versicherungen die Anforderungen, die der BGH definiert hat, oft nicht. Die Folge: Versicherte können die Beitragsanhebung anfechten. Stellt sich heraus, dass die Beitragsanpassung unwirksam ist, können die Erhöhungsbeiträge zurückgefordert werden.

Zwar ist noch juristisch umstritten, wie lange rückwirkend die Beitragsanhebungen zurückgefordert werden können. Aber die Summen können sich durchaus sehen lassen: "Bei drei Jahren liegt der durchschnittliche Erstattungsbetrag bei 3500 Euro", erklärt Rosing, der auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. "Bei zehn Jahren sind es im Durchschnitt 7500 Euro."

Versicherte brauchen Hilfe

Das Problem: Versicherte selbst können in der Regel kaum erkennen, ob ihre Beitragsanpassung die formalen Anforderungen erfüllt oder nicht. "Wenn die Ausführungen der Versicherung nur sehr allgemein sind, sollte man stutzig werden", sagt Rosing. Insbesondere die Überprüfung der mathematischen Korrektheit der Erhöhung müsse aber durch einen Fachmann erfolgen. Ohne Hilfe kommen die meisten also kaum weiter.

Für Versicherte bedeutet das: Sie tragen ein finanzielles Risiko, falls ein möglicher Prozess nicht zu ihren Gunsten ausgeht. "Ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein solches Verfahren kaum", sagt daher Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Der Verbraucherverband spricht daher auch vonfalschen Hoffnungen für Versicherte.

Versicherungen holen sich Geld zurück

Denn es bestehen durchaus rechtliche Unwägbarkeiten: Die Urteile des BGH beziehen sich laut Verband der Privaten Krankenversicherung auf zwei konkrete Mitteilungen eines Versicherungsunternehmens. "Diese Schreiben unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und sind deshalb jeweils individuell zu bewerten."

Der Bund der Versicherten sieht ein weiteres Problem: Zwar können Versicherte die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Im Gegenzug können aber die zukünftigen Beiträge stärker steigen. "Die Versicherungen holen sich das Geld in der Regel zurück", sagt Boss.

Zudem kann eine Beitragserstattung unter Umständen steuerliche Folgen haben: Denn das Finanzamt berücksichtigt nur die tatsächlich gezahlten Beiträge des Versicherten zu seiner Privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Ändert sich der Betrag im Nachhinein, kann es zu Korrekturen kommen.

Am Ende müssen Versicherte selbst für sich entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen wollen. "Eine kostenlose Ersteinschätzung beim Anwalt kann nicht schaden", findet Rosing.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website