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Rente: Zählt ein DDR-Direktstudium mit Delegierungsvertrag für die Rente?


Rentenfrage
Zählt ein DDR-Direktstudium mit Delegierungsvertrag für die Rente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 09.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Ältere Frau in einer Elektrowerkstatt (Symbolbild): Das Direktstudium war eine von drei Studienvarianten in der DDR.Vergrößern des BildesÄltere Frau in einer Elektrowerkstatt (Symbolbild): Das Direktstudium war eine von drei Studienvarianten in der DDR. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich habe in der DDR ein dreijähriges Direktstudium mit Delegierungsvertrag absolviert. Werden diese drei Studienjahre bei der Rentenberechnung anerkannt?

Nein. Zwar gelte, dass auch in der DDR zurückgelegte Studienzeiten grundsätzlich Anrechnungszeiten seien, die sich auf die Rentenberechnung als solches auswirkten, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

"Die regelmäßig gezahlten Beiträge zur studentischen Versicherung sind jedoch keine Beitragszeiten und erhöhen daher nicht den Rentenanspruch", sagt sie. Diese Studienzeiten würden daher auch nicht bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) berücksichtigt. Mehr zur Frührente lesen Sie hier.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Zudem gilt: "Es sind auch keine Grundrentenzeiten", sagt Braubach. Lesen Sie hier, wer Anspruch auf die Grundrente hat.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement Katja Braubach
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