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1.600 Euro Rente – Wie viel Steuern muss ich zahlen?


Rentenbesteuerung
Wie viel Steuern zahle ich bei einer Rente von 1.600 Euro?


Aktualisiert am 14.09.2023Lesedauer: 3 Min.
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Rentner plant seine Finanzen (Symbolbild): Wer eine Rente von 1.600 Euro brutto bezieht, muss in der Regel einen Teil davon an den Staat abgeben.Vergrößern des Bildes
Rentner plant seine Finanzen (Symbolbild): Wer eine Rente von 1.600 Euro brutto bezieht, muss in der Regel einen Teil davon an den Staat abgeben. (Quelle: blackCAT/getty-images-bilder)

Je höher die Rente, desto höher fällt auch die Einkommensteuer darauf aus. Bei 1.600 Euro im Monat zahlen Sie unter Umständen aber sogar gar nichts.

In Deutschland gilt grundsätzlich: Jeder Rentner ist steuerpflichtig. Ob Sie aber letztendlich auch Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Rentenbezüge ab. Erfahren Sie hier, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.600 Euro gilt.

Wie hoch sind die Steuern bei 1.600 Euro Rente?

Um zu berechnen, wie viel Steuern Sie bei einer Rente von 1.600 Euro brutto im Monat zahlen, müssen Sie zunächst wissen, welche Freibeträge für Sie gelten. Denn neben dem steuerlichen Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, gibt es für Rentner noch den sogenannten Rentenfreibetrag.

Wie hoch der für Sie ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen (siehe Tabelle unten). Bis 2040 soll er auf null sinken. Von da an müssten Neurentner also ihre gesamte Rente versteuern. Allerdings gibt es ja noch den Grundfreibetrag.

Gut zu wissen

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs muss die Bundesregierung die Steuerformel für die Rente reformieren, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Teil der Reform soll es sein, die Rente erst ab 2060 zu 100 Prozent steuerpflichtig zu machen. Der Rentenfreibetrag soll also langsamer sinken. Ein Termin für die Umsetzung steht aber noch nicht fest. Was der Plan der Ampelkoalition für Sie bedeutet, lesen Sie hier.

Erst wenn Sie als Rentner mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil oberhalb dieses Betrags liegen, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Und auch nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2023 wurde er auf 10.908 Euro angehoben. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag: 21.816 Euro.

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Liegt Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Der Steuersatz steigt mit der Höhe Ihrer Rentenbezüge an. Genauer: Jeder Euro, der wiederum über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet. Das nennt sich progressive Besteuerung. Mehr zur Funktionsweise der Rentenbesteuerung lesen Sie in unserem gesonderten Ratgeber.

Beispielrechnung

Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.600 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch:

Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Bielefeld. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.600 Euro Rente im Monat beziehen, also 19.200 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 3.840 Euro steuerfrei (20 Prozent von 19.200 Euro).

Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 19.200 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 19.200 Euro also 15.360 Euro versteuern (19.200 Euro – 3.840 Euro oder 80 Prozent von 19.200 Euro).

Von den 15.360 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent). Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 19.200 Euro. Da 10,95 Prozent von 19.200 Euro eine jährliche Beitragssumme von 2.102 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 13.258 Euro (15.360 Euro – 2.102 Euro).

Diese 13.258 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 13.120 Euro.

Wie viel Steuern Sie im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2020 wären das 653 Euro.

Wichtig

Jede Rentensteigerung im Laufe Ihres Ruhestands ist für Sie voll steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag greift dort also nicht. Da gleichzeitig aber auch der Grundfreibetrag steigt, wirkt sich das meist kaum aus.

Was bei einer Rente von 1.600 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, zeigt die folgende Tabelle. Der Einfachheit halber haben wir unterstellt, dass sich die Rente zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem Folgejahr nicht erhöht hat. In der Realität dürfte die zu zahlende Einkommensteuer also ein paar wenige Euro mehr betragen.

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