Statt auf Steuererstattungen vom Finanzamt zu warten, können Arbeitnehmer auch direkt ihre Lohnsteuer senken lassen. Welche Vorteile das bringt und wozu Sie dann verpflichtet sind.
Normalerweise läuft es so: Der Arbeitgeber behält vom Arbeitnehmer jeden Monat Lohnsteuer ein. Damit haben Angestellte ihre Schuldigkeit gegenüber dem Finanzamt bereits getan. Haben Sie selbst aber hohe Kosten, die sie von der Steuer absetzen können, geben sie das in der Steuererklärung an und erhalten später eine Erstattung. Das geht aber auch schon viel früher.
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren heißt das sperrige Zauberwort. Damit beantragt man beim Finanzamt einen Freibetrag – und sichert sich so ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Wie das genau geht, welche Fristen zu beachten sind und wer die Lohnsteuer-Ermäßigung überhaupt nutzen kann, zeigt unser Überblick.
Was ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken. Denn mit einem Freibetrag können sie sich direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen nicht bis zum nächsten Steuerbescheid warten.
Dies können hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein.
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Auch Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Welche Bedingung muss ich dafür erfüllen?
Die Aufwendungen betragen mehr als 600 Euro pro Jahr. Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Machen Sie also allein Werbungskosten geltend, müssten diese insgesamt mindestens 1.600 Euro betragen.
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Wo stelle ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Sie können den Antrag direkt beim Finanzamt stellen – allerdings nur auf Papier, weil er unterschrieben werden muss. Je nachdem, ob Sie zum ersten Mal einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen oder einen bestehenden Antrag ändern wollen, sind unterschiedliche Formulare nötig. Beide können Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
Sie können den Freibetrag für zwei Jahre beantragen. Ändern sich aber die Umstände, so dass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.
Der Antrag kann das Finanzamt auf mehreren Wegen erreichen: per Post, von Ihnen persönlich oder einem Bevollmächtigten abgegeben. Wer ihn zum ersten Mal stellt, muss entsprechende Nachweise beilegen.
Welche Fristen gelten?
Wer bereits ab Beginn des neuen Jahres profitieren möchte, kann noch in diesem Jahr aktiv werden, sollte aber spätestens im Januar den Antrag stellen. Zwar ist ein Antrag auch danach noch möglich, er gilt dann aber erst für die dem Antrag folgenden Monate.
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Was ist sonst noch zu beachten?
Wichtig zu beachten: Wer Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob zu hohe Freibeträge berücksichtigt wurden. Ebenfalls zur Steuererklärung verpflichtet sind 2021 viele Kurzarbeiter. Lesen Sie hier, warum dabei eine böse Überraschung droht.
- Eigene Recherche
- Bund der Steuerzahler
- Finanztip
- Nachrichtenagentur dpa-tmn